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EU ebnet Weg für digitales COVID-19-Zertifikat

„Grünes Zertifikat“ soll Rückkehr zu Grundrechten während der Pandemie erleichtern

ih | Das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben am 20. Mai einen Kompromiss zu den Rahmenbedingungen beim sogenannten Grünen Zertifikat beschlossen. Der Gesetzentwurf muss nun noch durch den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres der EU genehmigt werden. Stimmt er zu, wird er auf der Juni-Plenarsitzung des EU-Parlaments (7. – 10. Juni) zur Abstimmung gestellt. Doch was genau bringt das neue Dokument?

Mit dem digitalen Zertifikat sollen die Kontrolle und das Ausstellen von Impfnachweisen innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht werden, ebenso Nachweise einer Genesung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion und Testergebnisse. Damit verfolgt die EU zwei Ziele: Zum einen soll es die Abläufe bei Reisen zwischen verschiedenen EU-Staaten erleichtern. Zum anderen will man der Vorlage gefälschter Dokumente entgegentreten – das digitale Zertifikat gilt als vergleichsweise fälschungssicher.

Das digitale Grüne Zertifikat soll nun als Nachweis über Impfung, Genesung oder Corona-Test von Ärzten, Impf- oder Testzentren ausgestellt werden und einen QR-Code enthalten. Wer in der Vergangenheit bereits geimpft wurde, soll den Nachweis in das Grüne Zertifikat übertragen lassen können. Dieser Punkt ist für die Apotheker besonders relevant: Sie sollen diese Nachtragungen, ebenso wie Ärzte, vornehmen.

In der gesamten EU soll die Echtheit der Zertifikate anhand des QR-Codes überprüft werden können, auch wenn diese in einem anderen Land ausgestellt wurden. Die digitale Plattform dazu haben im Auftrag der EU-Kommission die Deutsche Telekom und SAP entwickelt. Laut EU soll niemand gezwungen werden, den Nachweis auf dem Smartphone mit sich zu führen, auch ein Ausdruck des Nachweises mit dem QR-Code soll gültig sein.

Der Vorteil des neuen Zertifikats für die Reisenden selbst dürfte begrenzt sein: Reisen innerhalb der EU sind mit einem negativen PCR-Testergebnis ohnehin schon möglich. Mehrere Länder verzichten zudem auch jetzt schon bei Geimpften und Genesenen auf solche Tests. Für Geimpfte und Genesene, die mit dem digitalen Zertifikat ihren Status nachweisen können, könnte nun lediglich in weiteren Ländern die Testpflicht entfallen. Ungeimpfte, die noch keine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben, müssen sich ohnehin nach wie vor testen lassen.

In einigen Fällen könnte das digitale Zertifikat sogar einen zusätzlichen Aufwand für Reisende bedeuten: Nämlich dann, wenn sie den Nachweis einer Genesung oder der Impfung nun in die digitale Form übertragen lassen müssen, während vorher der einfache Nachweis genügt hat. Unklar ist, ob das Zertifikat zwingend zum Reisen benötigt wird. In der Beschlussvorlage der EU heißt es zwar ausdrücklich, die Reisefreiheit dürfe nicht an das digi­tale Grüne Zertifikat geknüpft werden. Andererseits könnten Reiseveranstalter und Fluggesellschaften danach verlangen, wenn es erst einmal ein­geführt wurde, weil es für sie die Abläufe erleichtert.

Das EU-Parlament hatte ursprünglich angestrebt, dass für Inhaber des Zer­tifikats grundsätzlich keine weiteren Beschränkungen bei Reisen in der EU mehr gelten sollten. Dies hatten die EU-Mitgliedstaaten aber als Eingriff in ihre Souveränität gesehen und nicht zugestimmt. Der nun beschlossene Kompromiss sieht vor, dass die Mitgliedstaaten auch von Inhabern des Zertifikats zusätzlich eine Quarantäne oder Tests fordern können, wenn sie es für nötig halten. Sie sollen dies aber mit dem aktuellen Pandemiegeschehen begründen können und die EU zwei Tage vorher darüber informieren.

Einführung könnte Anfang Juli erfolgen

Weiter ist vorgesehen, die Gültigkeit des Grünen Zertifikats auf zwölf Monate zu befristen. Dieses sei an die COVID-19-Pandemie geknüpft und solle nach deren Ende ausgesetzt werden, heißt es. Es solle aber wieder aktiviert werden können, wenn die WHO eine „neue Gesundheitsnotlage” ausrufe.

Das EU-Zertifikat könnte Anfang Juli eingeführt werden. Allerdings müssen dafür auch in allen Mitgliedstaaten rechtzeitig die technischen Voraus­setzungen geschaffen werden. |

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