- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 23/2021
- Künftig nur noch 11 Euro...
DAZ aktuell
Künftig nur noch 11 Euro pro Bürgertest?
Apotheken müssen Betrügereien anderer mit ausbaden / Overwiening erwartet keinen Umschwung
Nachdem einige Betreiber von Corona-Schnellteststellen in den Verdacht geraten sind, falsch abzurechnen und überdies Behörden Teststellen schließen mussten, weil Qualitätsanforderungen nicht eingehalten wurden, will das BMG die Coronavirus-Testverordnung anpassen. Nach einer entsprechenden Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Ende Mai, hat sein Haus nun Eckpunkte für die neue Testverordnung vorgelegt, wie unter anderem die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am vergangenen Sonntag berichtete. Demnach sollen die Betreiber von Teststellen für die Entnahme des Abstrichs künftig nur noch 8 Euro abrechnen können. Bislang dürfen Ärzte für die Testdurchführung 15 Euro berechnen, alle anderen Anbieter, auch Apotheken, 12 Euro. Weil die Tests im Einkauf günstiger geworden sind, sollen die Sachkosten zudem nur noch pauschal mit 3 Euro statt mit bislang bis zu 6 Euro abgerechnet werden können.
AVWL: Teststellennetz auf dem Land in Gefahr
Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) schlug umgehend Alarm: Das flächendeckende Teststellennetz sei in Gefahr. AVWL-Vorstandsvorsitzender Klaus Michels erklärte in einer Pressemitteilung, dass die Apotheken vor Ort insbesondere im ländlichen Raum ein wesentlicher Pfeiler der Teststrategie seien. Nun sei zu befürchten, dass gerade diese Apotheken ihre Angebote für Bürgertests einstellten. Wenn die Vergütung gekürzt werde, stehe diese in keinem Verhältnis zu Aufwand und hohem Stresslevel in den Teststellen, meint Michels. Zugleich betonte er: Wenn einzelne Teststellenbetreiber tatsächlich ein Vielfaches der Tests abgerechnet haben sollten, die sie durchgeführt haben, sei dies schlicht Betrug, der auch zu ahnden sei. Zur Strafe aber die Vergütung für die rechtschaffenen Teststellenbetreiber wie die Apotheken vor Ort zu kürzen, sei die verkehrte Konsequenz. Michels: „Hier werden die redlichen Teststellenbetreiber für Vergehen einzelner schwarzer Schafe bestraft, die nur durch die Versäumnisse von Politik und Verwaltung bei den Kontrollen möglich geworden sind.“
Testen verliert an Bedeutung
ABDA-Präsidentin Overwiening erklärte am vergangenen Montagabend bei einem ABDA-Livetalk ebenfalls, dass diese Entwicklung „betrüblich“ sei. Es sei aber nicht zu erwarten, dass hier noch eine Differenzierung vorgenommen werde und die von Spahn ausdrücklich als seriös anerkannten Testanbieter wie Apotheken oder Ärzte besser vergütet werden. Overwienings Trost für die erzürnten Kollegen: Die Politik wisse, was die Apotheken während der Pandemie geleistet haben, sie merke sich so etwas auch. Dennoch könne sie nicht versprechen, dass hier „auf den letzten Metern“ der Bürgertests noch etwas für die Apotheken zu erreichen sei. Die ABDA-Präsidentin geht davon aus, dass angesichts der wachsenden Geimpften- und Genesenenzahlen das Testen ohnehin an Bedeutung verlieren wird.
Schärfere Kontrollen
Es geht dem BMG aber nicht nur um die Vergütung. Die Behörden der Länder und Kommunen sollen den Eckpunkten zufolge auch durch stichprobenartiges Aufsuchen prüfen, ob die Standards eingehalten werden und die Stellen zuverlässig sind. Generelle Beauftragungen von Teststellen, wie sie mit Allgemeinverfügungen möglich waren, soll es nicht mehr geben. Gesundheitsämter sollen die Stellen nur noch einzeln beauftragen können. Zudem sollen sich alle Anbieter von Bürgertests an die Corona-Warn-App anschließen müssen, sodass die Testergebnisse dort zu sehen sind.
Nun ist abzuwarten, wie die neue Verordnung tatsächlich aussehen wird. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.