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DAZ aktuell
Apotheken nicht mit beliebigen Dritten in einen Topf werfen
Stellungnahme der ABDA zur Coronatest-Verordnung
In der vergangenen Woche hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Entwurf für eine neue Coronavirus-Testverordnung vorgelegt und ein Stellungnahmeverfahren eröffnet. Die ABDA hat die Gelegenheit genutzt und kritisiert die Pläne aus dem Hause Spahn an mehreren Stellen. Auch wenn sie grundsätzlich verstehen kann, dass das BMG nach Berichten über mutmaßliche Betrügereien zweifelhafter Testzentren etwas tun will – die im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen gehen ihr teilweise doch zu weit.
Apotheken mit Arztpraxen gleichstellen
Besonders sauer stößt der ABDA auf, dass der Verordnungsgeber zwar „Arztpraxen“ als zuverlässige und geeignete Leistungserbringer einstuft, jedoch Apotheken, Zahnärzte und andere ärztlich geführte Einrichtungen nur noch vorbehaltlich bestimmter Kriterien (unter anderem einer Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit) und auf Basis individueller Entscheidung der örtlichen Gesundheitsbehörden beauftragt werden sollen. „Diese Gleichsetzung der genannten Einrichtungen des Gesundheitswesens mit beliebigen gewerblich tätigen Dritten ist unseres Erachtens verfehlt und sollte dringend korrigiert werden.“ Sie fordert, dass Apotheken ebenso wie Arztpraxen generell als Test-berechtigte Leistungserbringer gelistet werden. Sollte diese Forderung nicht berücksichtigt werden, seien jedenfalls verhältnismäßig abgestufte Vorgaben für die Beauftragung weiterer Leistungserbringer vorzusehen. Dabei müsse zum Ausdruck kommen, dass Apotheken als Institutionen der Daseinsvorsorge mit staatlichem Auftrag und unter staatlicher Überwachung grundsätzlich derartige Leistungen ordnungsgemäß ausführen und als zuverlässig anzusehen sind.
Mehr Aufwand, weniger Vergütung?
Ein weiterer Kritikpunkt der ABDA sind die geplanten, massiv erhöhten Dokumentationspflichten. „Insbesondere die personenbezogene Dokumentation jedes einzelnen Tests ist mit hohem Aufwand und entsprechenden Datenschutzvorkehrungen verbunden.“ Sie regt an, eine ausdrückliche Pflicht für die zu testenden Personen aufzunehmen, diese Daten anzugeben. Überprüft werden sollte auch, ob tatsächlich für jeden Test die Unterschrift der getesteten Person eingefordert werden muss. Die übrigen Angaben könnten nämlich weitgehend digital dokumentiert werden, sodass eine Unterschrift angesichts des Medienbruchs ein großer Zusatzaufwand wäre.
Auch vor dem Hintergrund der erhöhten Dokumentationspflichten hat die ABDA außerdem ein Problem mit der geplanten Absenkung der Vergütung. Statt bis zu 8 Euro für den Test und 12 Euro für dessen Durchführung (15 Euro für Ärzte), soll es künftig fix 4,50 für den Test und 8 Euro für die Durchführung geben. Gut sei zwar, dass nun einheitlich vergütet werden soll – doch was die Höhe angeht, wünscht die ABDA angesichts des genannten Zusatzaufwands noch einmal eine Überprüfung. |
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