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Aus den Ländern
„Die Apotheken sind immer Gewehr bei Fuß gestanden“
Bayerns Kammerpräsident Benkert lobt Apotheken für ihren Einsatz in der Pandemie
Geimpft – genesen – getestet und mit FFP2-Maske: Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) fand am 9. Juni zwar unter strengen Hygieneauflagen und nur in verkürzter Form, aber dafür vor Ort in München statt. Aufgrund der aktuellen Situation war allerdings nur eine beschränkte Öffentlichkeit zugelassen. Der Präsident hatte das im Vorfeld kraft seines Amtes angeordnet und die Delegierten hatten den Beschluss dann bestätigt.
In seiner Begrüßung sprach Kammerpräsident Thomas Benkert den Kollegen erst einmal ein „großes Kompliment“ für ihren Einsatz in der Pandemie aus: „Keiner dachte, dass uns das Virus so lange in Atem hält“, so Benkert, „die Apotheken haben das supergut gemacht. Dafür ein herzliches ‚Vergelt’s Gott‘.“ Sie seien Gewehr bei Fuß gestanden und hätten die Dinge unbürokratisch zum Laufen gebracht – sei es die Maskenausgabe, von der keiner gewusst habe, wie sie geht, die Gutscheine, die Tests. Die Apotheken seien die ersten mit Spuckschutzwänden gewesen und hätten Teams gebildet. Einige hätten Kurzarbeit angemeldet, aber schließen mussten nur wenige. Die Kollegen hätten das bravourös gemeistert, lobte Benkert weiter. „Und jetzt beim digitalen Impfnachweis stehen wir wieder Gewehr bei Fuß.“ (siehe auch S. 9).
Pandemieklauseln in die Satzung aufgenommen
Neben der Wahl der Delegierten zum Deutschen Apotheker Tag, der zwar als Hybridveranstaltung vor Ort und online stattfinden wird, fast alle bayerischen Delegierten aber nach Düsseldorf reisen werden, standen die Verabschiedung des Haushaltsplanes 2021 sowie zahlreiche Satzungsänderungen an. So wurden unter anderem an verschiedenen Stellen Pandemieklauseln eingefügt: Um die Handlungsfähigkeit der BLAK-Gremien und andere Geschäftsbereiche zu sichern, wurden Ausnahmen von der Präsenzpflicht geschaffen. Zudem sollte mit den Änderungen die Digitalisierung vorangetrieben werden, so wurde beispielsweise das Bekanntmachungsverfahren von print auf online umgestellt. Neben der Satzung zur Änderung von Satzungen und Verordnungen wurde – noch rechtzeitig vor der Kammerwahl im kommenden Jahr – die Wahlordnung diesbezüglich „überholt“. Dort wurden auch Vereinfachungen, zum Beispiel beim Nachrückverfahren vorgenommen. Außerdem wurde die Prüfungsordnung für PKA neu gefasst und die Richtlinien zur Erlangung des Fortbildungszertifikates für alle Apothekenberufe, also für Apothekerinnen und Apotheker, PTA und PKA. Inhaltlich ging es dabei vor allem um Anpassungen an die jeweiligen Musterausbildungs- bzw. Fortbildungsordnungen. Sämtliche Änderungsvorschläge wurden angenommen.
Testungen als pharmazeutische Dienstleistungen?
Aufgrund der knappen Zeit wurden nicht alle eingereichten Anfragen behandelt – zwei wurden jedoch diskutiert. Die erste drehte sich darum, ob Testungen, wie aktuell auf Corona, nicht ins Standardangebot der Apotheken aufgenommen werden könnten, zum Beispiel als pharmazeutische Dienstleistungen. Letzteres wollte Benkert für die Zukunft nicht ausschließen. Er verwies aber auch auf die Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO), wonach Apotheken Gesundheitstests jetzt schon anbieten könnten. In der zweiten Anfrage ging es um den Bericht für die Staatsregierung, inwiefern bayerische Apotheker von der AvP-Pleite betroffen sind und ein Erlass der Kammerbeiträge wurde zur Diskussion gestellt. Letzterem Vorschlag erteilte Benkert eine klare Absage. Die Allgemeinheit müsse nicht für wirtschaftliche Entscheidungen einzelner Apotheker geradestehen. Es würde ja auch keiner, wenn es gerade gut liefe, freiwillig mehr bezahlen, so der Kammerpräsident. Eine weitere Anfrage wurde mit Zustimmung der Antragstellerin aufgrund der fortgeschrittenen Zeit auf die demnächst stattfindende Online-Veranstaltung mit den Delegierten vertagt.
Die nächste Kammerversammlung findet am 11. November 2021 in München statt. |
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