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Rekordminus von 27,3 Milliarden Euro

IGES-Studie prognostiziert deutliche Verschlechterung der Finanzsituation der GKV

cha | Bis 2025 droht ein Rekord­minus von 27,3 Milliarden Euro, der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Versicherten könnte um 1,6 Prozentpunkte steigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine für die DAK-Gesundheit erstellte IGES-Studie.

Drei verschiedene Szenarien betrachten die Forscher des Berliner IGES-Instituts in ihrer im Auftrag der DAK erstellten Studie.

  • Laut Basis-Szenario (mittlere Einnahmen- und Ausgabenentwicklung) droht der gesetzlichen Krankenversicherung bereits für das kommende Jahr ein Finanzloch von 8,6 Milliarden Euro. Ohne die 7 Milliarden Euro des gerade bewilligten zusätzlichen Bundeszuschusses handelte es sich tatsächlich um ein Defizit von 15,6 Milliarden Euro. Dies entspricht einem rechnerischen Zusatzbeitragssatz von 2,29 Prozent. Im Jahr 2025 könnte sich der zusätzliche Finanzbedarf laut Basis-Szenario bereits auf 27,3 Milliarden Euro und der rechnerische Zusatzbeitrag auf 2,87 Prozent erhöhen.
  • Betrachtet man die beiden anderen Szenarien – ein optimistisches und ein pessimistisches –, so liegt die Bandbreite des Finanzbedarfs zwischen 22,9 Milliarden Euro und 34,8 Milliarden Euro, für den rechnerischen Zusatzbeitragssatz ergibt sich entsprechend ein Spektrum von 2,59 bis 3,30 Prozent.

Dabei betonen die Forscher, dass die Pandemie nur sehr begrenzt zu dieser Entwicklung beigetragen habe. Denn ein Großteil der milliardenschweren pandemiebedingten Mehraufwendungen für Ausgleichszahlungen, Test- und Impfkosten werde aus Steuermitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Gleichzeitig seien die Krankenkassen in einigen Ausgabenbereichen durch eine pandemiebedingte geringere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen entlastet worden. „Die wesentliche Ursache der verschlechterten Finanzperspektiven für die GKV ist, dass sich ihre Ausgaben im Trend stärker erhöhen als ihre Finanzierungsbasis: So liegt der jahresdurchschnittliche Zuwachs der Ausgaben seit dem Jahr 2009 bei 4,0 Prozent gegenüber 3,5 Prozent bei den beitragspflichtigen Einnahmen“, heißt es. |

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