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- DAZ 25/2021
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DAZ aktuell
Impfung im EU-Ausland
Digitale Zertifikate möglich
Erforderlich ist demnach in einem solchen Fall eine besonders sorgfältige Prüfung der Echtheit der Dokumente und der Plausibilität des Antrags, betont die ABDA. Vorgelegt werden muss ein vollständiger und authentischer Impfnachweis aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. Zudem muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er in absehbarer Zeit nicht in denjenigen EU-Mitgliedstaat zurückkehren wird, in dem er geimpft wurde und daher dort kein Zertifikat erlangen kann. „Die Ausstellung entsprechender Zertifikate ist bereits vor Inkrafttreten der Verordnung am 1. Juli 2021 möglich“, schreibt die ABDA weiter. Denn die einschlägige EU-Verordnung wird erst im Juli wirksam.
Auch für Geimpfte, die ihre Impfung in einem Nicht-EU-Staat erhalten haben, können Apotheken solche Zertifikate ausstellen. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht, unterstreicht die Standesvertretung. Die Ausstellung ist möglich, wenn alle Bedingungen, die auch für in der EU Geimpfte gelten, erfüllt sind und der verabreichte Impfstoff in der Europäischen Union zugelassen ist. |
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