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Neue Meldepflichten für Kliniken
Hospitalisierung wegen COVID-19 soll weiterer Indikator in der Pandemie werden
Ein BMG-Sprecher bestätigte am vergangenen Wochenende zunächst einen Bericht der „Bild am Sonntag“, wonach Krankenhäuser über eine erweiterte Meldeverordnung verpflichtet werden sollen, mehr Daten zur Verfügung zu stellen. „Neben den bereits sehr genau zu meldenden Daten zur Belegung der Intensivstationen, braucht es noch bessere Informationen zu allen in den Kliniken behandelten COVID-Fällen. So kann das Infektionsgeschehen besser überblickt werden“, erklärte er.
Noch am folgenden Montag unterzeichnete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die „Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019“. Sie wurde noch am selben Tag im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am vergangenen Dienstag in Kraft getreten.
Sie sieht vor, dass nun alle Krankenhausaufnahmen wegen COVID-19 grundsätzlich gemeldet werden müssen. Zudem müssen die Kliniken Alter, Art der Behandlung und Impfstatus der Corona-Patienten melden. So soll über die Zahl der Intensivpatienten hinaus deutlich werden, wie viele Patienten wegen SARS-CoV-2 in Deutschland ins Krankenhaus müssen. Zudem will man einen Überblick bekommen, wie gut vollständig Geimpfte wirklich vor schweren Verläufen geschützt sind.
„Da die gefährdeten Risikogruppen bereits geimpft sind, bedeutet eine hohe Inzidenz nicht automatisch eine ebenso hohe Belastung bei den Intensivbetten“, erklärte Spahn über Twitter. Deshalb benötige man nun detailliertere Informationen. „Wir wollen wissen, wer erkrankt und wie gut er geschützt ist. Nur so können wir zeitnah abschätzen, wie hoch die Belastung für das Gesundheitssystem wird und wie gut die Impfungen wirken.“ |
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