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Impfstoff im Überfluss
GMK: Verwurf vermeiden
Bund und Länder wollen sich stärker bemühen, auch die Menschen zu erreichen, „die sich bisher nicht für eine Impfung entschieden haben“. Gelingen soll dies u. a. mit zusätzlichen niedrigschwelligen Impfangeboten durch mobile Impfteams/Impfzentren – z. B. auf Marktplätzen oder bei Kultur- und Sportaktivitäten. Seien dabei niedergelassene Ärzte und/oder Apotheken Kooperationspartner, sei „eine Bestellung der benötigten Impfdosen durch die beteiligten Ärzte auch über Großhandel und Apotheken möglich“, heißt es im Beschluss. Zudem will das Bundesgesundheitsministerium prüfen, ob noch weitere Flexibilisierungen bei der Umverteilung zwischen den Leistungserbringern möglich sind, als bereits mit der Allgemeinverfügung vom 15. Juli beschlossen (siehe AZ Nr. 29/2021, S. 8). Überdies wird geprüft, wie die Impfzentren/Mobilen Impfteams und der öffentliche Gesundheitsdienst spätestens ab dem 1. Oktober 2021 in die Impfstoffversorgung über Apotheken und Pharmagroßhandel eingebunden werden können. Ziel ist, Verwurf auf ein Minimum zu begrenzen. Was hierzulande nicht verbraucht wird, soll Drittstaaten gespendet werden. |
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