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DAZ aktuell
TI-Zuschüsse nicht vergessen
Antrag beim NNF stellen
Anfang Juni hatten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung zur Erhöhung der Erstattungen für Apotheker für die Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) unterzeichnet. Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV (NNF), über den die Erstattungen laufen, hat sein Portal entsprechend erweitert. Die jüngste Änderungsvereinbarung besagt unter anderem, dass Apothekeninhaber für Approbierte und Pharmazieingenieure, die am Stichtag 1. Juli 2021 bei ihnen angestellt waren, eine Refinanzierung der elektronischen Heilberufsausweise (HBA) beim NNF beantragen können. Laut NNF haben in den ersten 14 Tagen nach der Freischaltung bereits mehr als 800 Apotheken eine solche Refinanzierung der HBA ihrer Angestellten beantragt. Allerdings gibt es laut NNF auch noch eine Reihe von Apotheken, die bislang noch gar keine Refinanzierungsanträge für ihre TI-Erstausstattung gestellt haben. Die Antragsstellung erfolgt online im NNF-Portal – sie dauert im Normalfall nur wenige Minuten, wie der NNF betont, und ist Voraussetzung für die Beantragung weiterer Zuschüsse. |
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