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DAZ aktuell
COVID-19-Impfstoffe können retourniert werden
… allerdings bislang nur aus den Verteilzentren
In einem Schreiben hatte das Bundesgesundheitsministerium den Ländern die Möglichkeit eröffnet, „Impfstoffdosen, die in der nationalen Impfkampagne nicht mehr zum Einsatz kommen und deren Lagerhaltung eine Weitergabe an Drittstaaten im Rahmen von Spenden zulassen“, an das zentrale Lager des Bundes zurückzugeben. Die Impfstoffe sollten noch mindestens zwei Monate haltbar sein. Wichtig zu wissen für Apotheken: Impfstoffe aus Arztpraxen sowie von Betriebsärzten sollen nicht an den Bund zurückgeführt werden können. Als erstes sollen COVID-19-Vakzine von AstraZeneca und Johnson & Johnson zurückgehen, die in Verteilzentren gelagert und diese seit Lieferung durch den Bund nicht verlassen haben. Einzelne Bundesländer haben bereits ankündigt, diesbezüglich aktiv werden zu wollen. „Hamburg wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen“, sagte der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Martin Helfrich. Es gehe um einen Lagerbestand von rund 6000 Fläschchen mit rund 60.000 Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca. Berlin will bis zu 62.400 AstraZeneca-Impfdosen an den Bund zurückgeben und ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Baden-Württemberg teilte mit, dass das Land rund 4000 Dosen AstraZeneca zurückgeben will. Niedersachsen hält Impfstoff-Retouren an den Bund für wahrscheinlich und die Gesundheitsministerien in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein prüfen derzeit eine Rückgabe. In Rheinland-Pfalz ist dies im Moment dagegen noch kein Thema. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Mainz sagte der dpa: „Derzeit erreichen wir voraussichtlich nahezu eine Vollverwertung des angelieferten Impfstoffs vor Ablaufdatum.“ Sollte dies künftig nicht mehr gewährleistet sein – dies beträfe voraussichtlich erst im Oktober Chargen von AstraZeneca – könnte sich aber auch Rheinland-Pfalz vorstellen, das Angebot des Bundes zur Rückgabe anzunehmen. |
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