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DAZ aktuell
Wahlbeteiligung mangelhaft – woran liegt es?
Nur wenige Apotheker nutzen ihr aktives und passives Wahlrecht
Die Apothekerschaft in Baden-Württemberg war kürzlich dazu aufgerufen, eine neue Delegiertenversammlung zu wählen. Doch nur ein kleiner Teil hat dieses Angebot angenommen: Die Wahlbeteiligung lag gerade einmal bei 24,91 Prozent. Und auch in anderen Kammerbezirken kommt man selten über 40 Prozent hinaus. So wählten bei den jeweils letzten Wahlen in
- Nordrhein 36,31 Prozent
- Hessen 34,16 Prozent
- Niedersachsen 37,2 Prozent
- Sachsen 50,1 Prozent (je nach Wahlbezirk zwischen 45,5 und 55,8%)
- Westfalen-Lippe 40,35 Prozent
- Bayern je nach Bezirk zwischen 29,6 und 43,2 Prozent.
Warum ist das so? Warum nimmt die Apothekerschaft ihre Möglichkeit zur Mitbestimmung nicht wahr? Liegt es am Wahlmodus, wird es vergessen oder gibt es eh keine Hoffnung, dass sich etwas ändert?
Jedes ordentliche Mitglied einer Apothekerkammer hat das aktive und passive Wahlrecht, kann also die Vertreterversammlung im jeweiligen Kammerbezirk wählen und sich auch selbst als Vertreter wählen lassen. Gelingt letzteres, steht zumindest auf dem Papier der Weg zur Kammerpräsidentin oder zum Kammerpräsidenten und in die ABDA-Gremien offen.
Machen Sie mit
Mit einer DAZ-Umfrage möchten wir den Ursachen der zurückhaltenden Wahlbeteiligungen auf den Grund gehen. Bis kommenden Sonntagabend stehen auf DAZ.online einige Fragen – und wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich Zeit nehmen und uns Ihre persönlichen Beweggründe mitteilen, weshalb Sie sich aktiv an den Kammerwahlen beteiligen oder sie – aus welchem Grund auch immer – eher ignorieren. Geben Sie auf DAZ.online in das Suchfeld den Webcode E6EW6 ein und gelangen Sie direkt zu Umfrage. |
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