DAZ aktuell

Wie kommen Pharmazieingenieure an ihren HBA?

Zuständigkeiten müssen noch geklärt werden

jb/ral | Approbierte erhalten ihren Heilberufsausweis (HBA) über ihre jeweilige Apothekerkammer. Auch Pharmazieingenieure benö­tigen im Zusammenhang mit dem E-Rezept künftig einen entsprechenden Ausweis. Wo sie ihn be­antragen müssen, ist allerdings noch nicht geklärt.

Pharmazieingenieure dürfen bis zu vier Wochen im Jahr die Apotheken­leitung vertreten, wenn keine Vertretung durch einen Approbierten möglich ist. Das bedeutet, dass sie mit Einführung des E-Rezepts im kommenden Jahr auch einen HBA benötigen. Fraglich ist allerdings bislang, wie Pharmazieingenieure diesen HBA erhalten. Denn die Apothekerkammern, wo Apotheker ihren HBA beantragen, sind nicht zuständig. Schließlich sind Pharmazieingenieure keine Kammermitglieder. Fragt man bei der Gematik nach, erfährt man, dass Herausgeber für die „nicht verkammerten“, „sonstigen“ oder „weiteren“ Heilberufe das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Nordrhein-Westfalen sei, das laut Webseite wiederum bundesweit mit über 1500 sogenannten bestätigenden Stellen zusammenarbeitet. Für die Berufsgruppe der Pharmazieingenieure sei die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) zuständig, erklärt die Gematik weiter. Die Kartenherausgabe an Personen/Institutionen, für die keine ander­weitige gesetzliche Regelung existiert, übernehme man selber. Aus der Pressestelle der ABDA heißt es auf Nachfrage jedoch, dass ABDA/BAK/DAV nicht für die Ausgabe dieser HBA zuständig seien. Man arbeite jedoch gemeinsam mit den Landesapothekerkammern an einer Lösung, um Pharmazie­ingenieure möglichst bald die Be­antragung zu ermöglichen. Gespräche mit den zuständigen Stellen in den Bundesländern und mit der Gematik liefen bereits dazu. |

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