DAZ aktuell

Kein Zertifikat für die dritte Impfung

DAV-Portal noch nicht bereit für den Booster

jb/ks | Bestimmte Risikogruppen können mittlerweile eine dritte COVID-19-Impfung erhalten. Auch wenn die Regelung dieses Anspruchs in der Coronavirus-Impfverordnung bis DAZ-Redaktionsschluss am vergangenen Dienstag noch ausstand, hat das Bundesgesundheitsministerium schon grünes Licht für die Booster-Impfungen gegeben. Digitale Zertifikate für diese Immunisierung können Apotheken allerdings noch nicht erstellen.

Patienten mit einem hohen Risiko für schwere COVID-19-Verläufe, deren Impfung schon mehr als sechs Monate zurückliegt, also vor allem Hochbetagte und Pflegeheimbewohner, sollen einen Anspruch auf eine dritte Impfung bekommen. Ebenso sollen diejenigen, die vor mehr als einem halben Jahr eine vollständige Impfserie mit einem Vektorimpfstoff erhalten haben, sich mit einem mRNA-Impfstoff ein drittes Mal impfen lassen können.

Näheres zum Anspruch soll in der Impfverordnung geregelt werden – geschehen ist das bislang nicht. In einigen Bundesländern – etwa Bayern, Schleswig-Holstein und NRW – war man schneller. Und so hat schon eine Reihe von Patienten die dritte Impf­dosis erhalten. Kommen diese nun in die Apotheke, um sich hierfür ein digitales Zertifikat ausstellen zu lassen, müssen sie aktuell aber unverrichteter Dinge weggeschickt werden. Wie die DAZ auf Nachfrage beim Deutschen Apothekerverband erfuhr, ist es derzeit nämlich technisch nicht möglich, über das DAV-Portal ein digitales Zertifikat für die dritte Impfung zu generieren. Eine Umsetzung wird einem Sprecher zufolge jedoch geprüft. Einen Zeitrahmen nannte er jedoch nicht.

Nachteile im Alltag dürften durch das fehlende digitale Zertifikat zurzeit nicht entstehen. Denn nach den geltenden Regeln gilt man nach zweimaliger Impfung (bzw. einmaliger bei Johnson & Johnson) als vollständig geimpft. Da die Impfkampagne erst zum Jahres­ende 2020 startete, sind auch alle erstellten Zertifikate noch gültig, sodass es keine besondere Dringlichkeit geben dürfte, die dritte Dosis nachzutragen. |

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