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DAZ aktuell
Heilberuflicher Zielkonflikt
ABDA-Position zum Thema Cannabis für den Freizeitgebrauch
In den anstehenden Koalitionsverhandlungen wird man voraussichtlich einen Passus zum Thema Cannabis-Legalisierung für den Koalitionsvertrag formulieren. Ob dieser bereits die Abgabefrage klärt, sei dahingestellt. Der ABDA-Gesamtvorstand hat die mögliche Beteiligung der Apotheken bei der Distribution von Cannabis für den Freizeitgebrauch jedenfalls vorsorglich besprochen. Und die ABDA-Stabsstelle Kommunikation hat die Kollegen in den Mitgliedsorganisationen über eine Sprachregelung informiert, die im Falle von Anfragen bei Bedarf reaktiv eingesetzt werden könne. In dem Schreiben heißt es im ersten Punkt: „Ob Cannabis zu Genusszwecken legalisiert werden soll, ist eine Entscheidung, die Gesellschaft und Gesetzgeber treffen müssen.“ Bei der Frage des Vertriebsweges seien auch die Apotheken in der Diskussion. Für Apotheker stelle sich hier ein heilberuflicher Zielkonflikt. Einerseits gehörten Drogen zu Genusszwecken nicht in die Apotheke. Andererseits müsse bei einer Legalisierung auch ein sicherer Vertriebsweg zur Verfügung stehen, der die Konsumenten schützt. „Unter klaren Vorgaben“ sei die Abgabe in Apotheken „grundsätzlich denkbar“, heißt es in dem Schreiben. Es bräuchte jedoch Abgaberegeln, die ein hohes Schutzniveau insbesondere für junge Menschen sicherstellen und im Apothekenalltag praktisch umsetzbar sind.
Nicht nur die ABDA sieht die Cannabis-Legalisierung kritisch. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, hat die Nachfolger-Regierung unlängst gewarnt. „Zugunsten eines vermeintlichen Zeitgeistes die Gesundheit der Bevölkerung zu riskieren, kann und sollte nicht Ziel der neuen Bundesregierung sein“, sagte die CSU-Politikerin der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. |
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