DAZ aktuell

„Falsche“ Rechnungen korrigiert

Neue Regeln für Impfzubehör

jb/ral | Für Impfzubehör gelten neue Vergütungsregeln für den pharmazeutischen Großhandel. Apotheken müssen bei der Dokumentation für November die neuen Preise aber nicht berücksichtigen. Die Rechenzentren korrigieren die Preise für diesen Monat automatisch.
Foto: janvie/AdobeStock

Am 16. November ist die neue Coronavirus-Impfverordnung in Kraft getreten. Ein Punkt darin sind neue Vergütungsregeln für den pharmazeutischen Großhandel. Großhändler erhalten nun für Impfzubehör für Spikevax® von Moderna pro Vial doppelt so viel wie bei allen anderen COVID-19-Impfstoffen – nämlich 2,80 Euro netto je Vial statt 1,40 Euro. Die ABDA hätte sich die Preisänderung erst zum Monatswechsel gewünscht, um den Apotheken die Abrechnung zu erleichtern. Sie hatte aber offenbar kein Gehör gefunden. In einem Rundschreiben an die Mitgliederorganisationen wies die Standesvertretung bei Inkraft­treten der neuen Vergütungsregeln darauf hin, dass Impfstoff-abgebende Apotheken bei ihrer Dokumentation und Abrechnung unbedingt darauf achten müssen, stichtagsgenau zum 16. November die neuen Beträge zu berücksichtigen. Das ist nun hinfällig. Laut einem Rundschreiben der Apothekerverbände werden im Abrechnungsmonat November 2021 die Apothekenrechenzentren die nicht angepassten „falschen“ Preise der (Muster-16-)Formulare für Vertrags- und Privatärzte bei der Verarbeitung automatisch korrigieren. |

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