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Bremen

2. Prüfungsabschnitt der ­PTA-Prüfung

Die mündliche Prüfung (2. Prüfungsabschnitt) für pharmazeutisch-tech­nische Assistenten/Assistentinnen findet am

10. März und. 15. April 2021

im Schulzentrum Utbremen, Meta-Sattler-Straße 33, 28217 Bremen, statt.

Anmeldungen zur Teilnahme an diesen Prüfungen sind bis spätestens

9. Februar 2021 (für März) bzw. am 18. März 2021 (für April)

schriftlich an:

Freie Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

z. Hd. Frau Malter / Referat 40-5

Contrescarpe 72

28195 Bremen

zu richten.

Der Anmeldung sind folgende Unter­lagen im Original beizufügen:

1. Eine Bescheinigung des Apothekenleiters/der Apothekenleiterin über die Ableistung der praktischen Ausbildung in der Apotheke,

2. das Arbeitstagebuch zweifach einmal im Original und einmal in Kopie (bitte jeweils in einem einfachen Schnellhefter und ohne Folien),

3. ein Antrag auf Zulassung zum 2. Prüfungsabschnitt,

4. ein Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „pharmazeutisch-technische/r Assistent/in“.

Außerdem ist:

1. ein polizeiliches Führungszeugnis der „Belegart OB“ zur Übersendung an die genannte Behörde zu beantragen und

2. ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung für den Beruf der PTA beizufügen. Die ärztliche Bescheinigung muss Hinweise auf:

  • die körperlichen und geistigen Kräfte des Antragstellers sowie
  • den Zusatz, dass eine Sucht aus­zuschließen ist und
  • die Berufsbezeichnung „pharmazeutisch-technische/r Assistent/in“

enthalten. Andere Bescheinigungen werden nicht berücksichtigt.

Die Prüfungsteilnehmer/-innen erhalten nach Eingang und Prüfung der Unterlagen eine schriftliche Bestätigung über die Zulassung zur münd­lichen Prüfung.

Für die Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung „pharmazeutisch-technische/r Assistent/in“ wird gem. Brem. Gesundheits-Kostenverordnung eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 74,50 Euro erhoben.

Deppe, Vorsitzende des Prüfungsausschusses bei der 
Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz

Saarland

Begleitende Unterrichtsver­anstaltungen Frühjahr 2021

Der erste Block des begleitenden Unterrichts für Pharmaziepraktikanten findet in diesem Jahr in der Zeit vom 22. Februar bis 5. März 2021 als Online-Live-Seminar statt. Der Unterricht beginnt am Montag, dem 22. Februar 2021, um 8.45 Uhr. Pharmaziepraktikanten, die zum ersten Mal an diesen Veranstaltungen teilnehmen wollen, werden gebeten, sich schriftlich bei der Geschäftsstelle der Apothekerkammer des Saarlandes, Zähringerstraße 5, 66119 Saarbrücken, anzumelden.

Sachsen-Anhalt

AK: Einladung zur 9. Sitzung der 7. Kammerversammlung

Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt lädt ein zur Videositzung der 
Kammerversammlung am

Termin: Dienstag, 2. März 2021

Beginn: 17.00 Uhr

Vorgesehene Tagesordnung

 1. Begrüßung

 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

 3. Protokollkontrolle (Protokoll zur Sitzung der Kammerversammlung am 10. Juni 2020)

 4. Genehmigung der Tagesordnung

 5. Kurzüberblick über aktuelle Fragen (Dr. J.-A. Münch)

 6. Vorstellung des Haushaltsplanes 2021 mit Diskussion (Dr. L. Mohrenweiser)

 7. Beschluss über den Haushaltsplan 2021

 8. Satzungsänderungen (RA M. Bondick)

  • Änderung der Hauptsatzung
  • Änderung der Geschäftsordnung

 9. Beschluss über die Satzungsänderungen

10. Vorschläge für ehrenamtliche Richter (Beschlussfassung)

11. Sonstiges

Die Sitzung der Kammerversammlung ist für die Kammerangehörigen öffentlich.

Die vorherige Anmeldung als Gast ist erforderlich, um einen Zugang zur Online-Veranstaltung zu erhalten.

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