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Was tun, falls Efluelda fehlt?
Grippeimpfung von Senioren soll weiter geregelt werden
Menschen ab 60 Jahren sollen ab der Grippesaison 2021/22 ausschließlich mit einem Hochdosis-Grippeimpfstoff gegen Influenza geimpft werden. Sie müssen es sogar, für alternative standarddosierte Vakzine lässt die Schutzimpfungs-Richtlinie, die am 1. April 2021 in Kraft tritt, keinen Raum. Der einzige seit Mai 2020 in der EU zugelassene Hochdosisimpfstoff ist Efluelda® von Sanofi Pasteur. Erst vor Kurzem wurde dessen Indikation erweitert, sodass Efluelda® nun ab 60 Jahren geimpft werden darf. Fehlt Efluelda®, dürfen Senioren nach derzeitiger Rechtslage eigentlich gar keine Grippeimpfung erhalten. Wer ist für diese Versorgungslücke verantwortlich und lässt sie sich noch rechtzeitig füllen?
Hat die STIKO geschlafen?
Zunächst stellt sich die Frage, warum die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) nur den Hochdosisimpfstoff empfohlen hat. Hat sie die Gefahr einer Monopolisierung „vergessen“ oder nicht überblickt? Nein: Die STIKO sieht durchaus das Risiko einer Monopolisierung mit Efluelda® und der erhöhten Gefahr für Lieferengpässe. Im Epidemiologischen Bulletin 1|2021 schreibt sie: „Bei einem Lieferengpass oder Nicht-Verfügbarkeit eines Hochdosis-Impfstoffs sollen ersatzweise andere inaktivierte quadrivalente Influenza-Impfstoffe (unabhängig vom Impfstofftyp) angewendet werden.“
Warum hat der G-BA nicht interveniert?
Warum hat der G-BA nicht berücksichtigt, dass bei Nichtverfügbarkeiten nach Ansicht der STIKO auf andere Grippeimpfstoffe ausgewichen werden soll? Dies ist nach Auskunft des G-BA „nicht umsetzungsfähig“. Und warum hat der G-BA der STIKO-Empfehlung zur Hochdosisgrippeimpfung nicht widersprochen? Hier sah der G-BA „keinen hinreichenden Anhaltspunkt“, auch wenn Zweifel an der Begründung des Vorteils von Elfuelda® wohl geäußert wurden. Hätte man aber in die Schutzimpfungs-Richtlinie keine Klausel für eine lediglich „bevorzugte Impfung“ mit hochdosierten Grippeimpfstoffen berücksichtigen können? Nein, denn bei der Hochdosisimpfung gibt es nach Ansicht der STIKO und des G-BA derzeit keine äquivalent wirksamen Vakzinen. Das bedeutet: Man kann nicht einfach einen unterlegenen Impfstoff verwenden, weil der überlegene nicht lieferbar ist. Die Schutzimpfungs-Richtlinie liefert nicht die rechtliche Basis, zu selektieren.
BMG kann Verordnung erlassen
Wie kann man das Dilemma also lösen? Es besteht die Möglichkeit, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Herbst/Winter eine Verordnung erlässt, die erlaubt, auf andere Grippeimpfstoffe auszuweichen. Möglich wäre auch, dass die STIKO bei Engpässen temporäre Empfehlungen veröffentlicht, die bei der Grippeimpfung Älterer auch konventionelle Vakzinen berücksichtigt und diese dann pragmatisch umgesetzt wird. Hierfür bedürfte es unabhängig von der allgemeinverbindlichen Feststellung eines Lieferengpasses oder der Nichtverfügbarkeit des empfohlenen Impfstoffs der Konkretisierung durch die STIKO, ob und unter welchen auch zeitlichen Umständen zur nachhaltigen Umsetzung des Impfziels eine ersatzweise Impfung mit dem „konventionellen“ Impfstoff geboten ist. Der G-BA geht davon aus, dass „eine einheitliche Verfahrensweise rechtzeitig vor Beginn der nächsten Impfsaison 2021/2022 zwischen den Institutionen abgestimmt werden kann“. |
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