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Gesundheitspolitik
Kommentar: Keiner darf überfordert werden
Ende Mai will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den Entwurf für ein Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorlegen. Er werde sich nicht zu einem überstürzten Gesetz drängen lassen, kündigte er an – und Recht hat er damit. Schließlich muss dieses Gesetz sorgfältig austariert und keiner darf überfordert werden.
So dürfte zwar eine Anhebung des Kassenabschlags bei den Apotheken, wie in einem im März bekannt gewordenen und schleunigst zurückgezogenen Entwurf vorgesehen, angesichts der guten Betriebsergebnisse im vergangenen Jahr verlockend erscheinen. Doch dass dies pandemiebedingte Sondereffekte waren und jede weitere Belastung das Apothekensterben beschleunigen würde, sollte dem Minister klar sein.
Aber auch die im ersten Entwurf mit reichlich Einsparungen bedachte Industrie ist nur begrenzt belastbar. Wer Spitzenforschung erwartet und zugleich die Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion zumindest teilweise wieder nach Europa zurückholen will, muss den Herstellern finanzielle Spielräume lassen.
Gespannt sein darf man auf die Einbeziehung der Ärzte, die dank ihrer starken Lobby von Sparrunden häufig nicht betroffen waren. Bleiben sie diesmal erneut außen vor, muss der Minister damit rechnen, dass man ihm Kungelei mit Kollegen vorwirft.
Auch die Versicherten werden Federn lassen müssen, auf sie (und ihre Arbeitgeber) kommen höhere Beitragssätze zu. Jetzt holt Lauterbach ein, dass er schon vor seinem Amtsantritt angekündigt hatte, mit ihm werde es keine Leistungskürzungen geben. Doch diese wären – geschickt ausgewählt – deutlich weniger belastend als Beitragserhöhungen auf breiter Front.
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