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Gesundheitspolitik
Pharmazeutische Dienstleistungen
Warten auf den Schiedsspruch
Ein schriftlicher Schiedsspruch liegt allerdings noch nicht vor. Sowohl der Deutsche Apothekerverband als auch der GKV-Spitzenverband wollten sich daher noch nicht zu den Inhalten äußern. Wann der Schiedsspruch vorliegen wird, sei nicht bekannt, so die Rahmenvertragspartner. Kern erklärte: „Sobald er vorliegt, können umgehend weitere Informationen zur Verfügung gestellt und Einschätzungen vorgenommen werden“. Neben den konkreten Leistungen mussten vor allem noch die Preise geregelt werden. Dies ist nun geschehen. Auf das Abrechnungsverfahren hatten sich DAV und GKV bereits selbst einigen können. |
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