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Gesundheitspolitik
Länder billigen Grippeimpfung in Apotheken
Pflegebonusgesetz passiert den Bundesrat / Ab Herbst dürfen Apotheken in der Regelversorgung gegen Grippe impfen
Schon im kommenden Herbst sollen Apotheken bundesweit unabhängig von Modellprojekten Grippeimpfungen anbieten dürfen. Dieses ambitionierte Ziel hat sich die Ampel gesetzt und die gesetzlichen Grundlagen dafür per Änderungsantrag ins Pflegebonusgesetz eingeschleust. Bereits im Mai hatte der Deutsche Bundestag es verabschiedet, nun hat auch die Länderkammer das Gesetz gebilligt.
Kern des Änderungsgesetzes ist, wie der Name vermuten lässt, eine Prämienzahlung an Pflegekräfte. Insgesamt 1 Milliarde Euro soll dafür aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Es enthält aber auch detaillierte Vorschriften, welche Anforderungen Apotheken erfüllen müssen, wenn sie Grippeimpfungen anbieten möchten, etwa zu den Räumlichkeiten und der Schulung der impfenden Apotheker.
Zwei Monate Zeit für Vergütungsvereinbarung
Zudem werden der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband verpflichtet, sich binnen zweier Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes auf die Vergütung der Apotheken zu einigen – gelingt es ihnen nicht, muss die Schiedsstelle ran. Ihr bleibt nach einem möglichen Scheitern der Verhandlungen ein Monat Zeit, das Impfhonorar festzulegen.
Gesundheitsstaatssekretär Edgar Franke (SPD) würdigte in seiner Rede zum Pflegebonusgesetz vor der Länderkammer vor allem die Leistungen der Pflegekräfte während der Pandemie. Er kündigte zudem weitere Verbesserungen für diese besonders geforderten Beschäftigten an. Franke erwähnte aber auch die neuen Möglichkeiten der Apotheken. Im Idealfall, so der Staatssekretär, könnten Apotheken im Herbst nun sowohl gegen Corona als auch gegen Grippe impfen – Impfen werde damit noch niedrigschwelliger.
Das Pflegebonusgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Laut Bundesgesundheitsministerium ist damit Ende Juni zu rechnen. |
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