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- AZ 26/2022
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Gesundheitspolitik
AfD weiter ohne Vorsitz
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab
Ende 2021 fanden die konstituierenden Sitzungen der Bundestagsausschüsse statt. Die AfD benannte je einen Kandidaten für die Ausschüsse für Inneres, Gesundheit und Entwicklungszusammenarbeit. Entgegen dem üblichen Verfahren hatte man beschlossen, in geheimer Wahl über den Vorsitz zu entscheiden. Keiner der Kandidaten konnte die erforderliche Stimmenmehrheit erreichen. Ein zweiter Anlauf endete mit dem gleichen Ergebnis, die Ausschüsse werden nun von den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.
Die AfD sieht sich u. a. in ihren parlamentarischen Mitwirkungsrechten beschnitten und hat daher ein Organstreitverfahren eingeleitet. Zugleich beantragte sie eine einstweilige Anordnung, die von ihr benannten Kandidaten vorläufig als Ausschussvorsitzende einzusetzen – bis in der Hauptsache entschieden ist. Doch diesen Antrag wies Karlsruhe nun ab. Auch wenn die Richter das Hauptsacheverfahren für nicht von vornherein aussichtslos halten, kamen sie bei ihrer Folgenabwägung zu dieser Entscheidung. |
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