Gesundheitspolitik

Neue Regeln für Bürgertests

Eigenbeteiligung von 3 Euro bei Risikoexposition

ks | Es wird auch weiterhin kostenlose Bürgertests geben – allerdings nicht für alle. Auch die Vergütung für die Test­zentren wird sinken. Bundes­gesundheitsminister Karl Lauterbach stellte am vergangenen Freitag die Eckpunkte der neuen Testverordnung vor – die alte tritt am 30. Juni außer Kraft.

Für vulnerable Gruppen, Kinder bis zu 5 Jahren, Schwangere im ersten Trimenon und Besucher in Krankenhäusern und Pflege­heimen, Haushaltsangehörige von Infizierten und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, soll es auch weiterhin kostenlose Schnelltests geben, erklärte Lauterbach. Bei einer Risikoexposition, z. B. vor dem Besuch größerer Veranstaltungen, vor Familienfesten oder bei einer Warnung auf der Corona-Warn-App, gibt es noch eine Förderung durch den Bund: Für 3 Euro Eigenbeteiligung können sich diese Personen weiterhin in den Teststationen testen lassen. Bezieher von Sozialleistungen sind hierbei nicht ausgenommen. Ganz ohne Anlass soll man sich jedoch nicht mehr auf Staatskosten testen lassen können. Die Kosten sind aus dem Ruder gelaufen. Und so sinkt auch die Erstattung durch den Bund von derzeit 11,50 Euro je PoC-Test auf 6,50 Euro ab 30. Juni. Apotheken und andere Teststellen erhalten dann die zusätzliche Eigenbeteiligung. Die Länder können den Anteil der Bürger übernehmen, wenn sie es möchten. Auch den Teststellen ist nicht verwehrt, auf sie zu verzichten, wie Lauterbach erklärte.

Testgrund ist nachzuweisen

Zudem soll es mehr Kontrollen geben, um Betrugsfälle zu verhindern. Dass ein Test beansprucht werden kann, muss mit glaub­würdigen Belegen nachgewiesen werden. Bei einer Schwangerschaft dürfte das leicht sein. Für den Fall, dass jemand z. B. einen Test braucht, weil er eine Person im Krankenhaus besuchen will, soll es Formblätter geben.

Lauterbach erklärte, die Testzentren hätten sich bewährt. Es habe ihn nicht überzeugt, künftig nur noch Ärzte testen zu lassen. Die Praxen würden auch weiterhin testen – vor allem symptomatische Patienten. Dass diese künftig in die Apotheke gehen, hält Lauterbach nicht für sinnvoll. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet im zweiten Halbjahr 2022 mit Kosten von 2,6 Mrd. Euro für die Tests. Das wäre eine Reduktion um zwei Drittel gegenüber dem ersten Halbjahr. |

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