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Wirtschaft
Grünes Licht für niedrigen Steuerzins
cha| Im Juli vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 Prozent für verfassungswidrig erklärt. Nun hat der Bundesrat grünes Licht dafür gegeben, dass rückwirkend zum 1. Januar 2019 der Zinssatz für Nachzahlungszinsen und Erstattungszinsen 0,15 Prozent pro Monat (= 1,8 Prozent pro Jahr) beträgt. Eine Evaluierungsklausel soll dafür sorgen, dass der Zinssatz angemessen bleibt, d. h. bei steigenden Zinsen wieder angehoben wird. |
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