Gesundheitspolitik

Vfa: Keine Strafsteuer auf Kombinationen

az | Der Entwurf für das GKV-Finanzierungsgesetz sieht einen Abschlag von 20 Prozent auf den ausgehandelten Erstattungsbetrag bei Kombinationen neuer Arzneimittel vor. Daran übt der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland (vfa) deutliche Kritik. „Im Ergebnis wirkt ein Zwangsrabatt wie eine Strafsteuer. Er wird auf bestehende Arzneimittelregulie­rungen, wie z. B. die Preisverhandlungen nach Nutzenbewertung, noch zusätzlich oben drauf geschlagen“, so vfa-Präsident Han Steutel. „Das soll nun ausgerechnet in sensiblen Bereichen der Medizin geschehen. Denn die Kombination mehrerer Arzneimittel spielt bei Krankheiten wie HIV und Krebs eine wichtige Rolle.“ Mit dieser Straf­steuer werde nicht mal ansatzweise das Defizit der Krankenkassen auszugleichen sein, heißt es in der Meldung. Passieren werde aber Folgendes: „Für neue Arzneimittel, die das Potenzial zur sinnvollen Kombination haben, wird die Hürde zum Markteintritt in Deutschland kalkulatorisch erhöht. Das wird Konsequenzen im therapeutischen Repertoire haben, das dann kleiner wird als in anderen Ländern wie etwa den USA.“ |

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