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Gesundheitspolitik
Wohin mit den 20 Cent?
Dienstleistungszuschlag fließt zunächst an Apotheken
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) wurde eine darin vorgesehene Änderung in der Arzneimittelpreisverordnung wirksam: Seit dem 15. Dezember 2021 kosten verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel die Kostenträger 20 Cent mehr. Diese zusätzliche Vergütung soll verwendet werden, um pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken zu honorieren. Ein Jahr hatten Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband Zeit, sich auf ein Verfahren zu einigen, wie mit diesen Geldern zu verfahren ist. Mitte Dezember war allerdings nach wie vor offen, wie es weitergeht – mit den inhaltlichen Anforderungen an die Dienstleistungen sieht es bekanntlich nicht anders aus. Die Schiedsstelle soll nun bei den zwischen DAV und GKV-Spitzenverband noch strittigen Punkten vermitteln bzw. eine Entscheidung fällen.
Beleihung des NNF steht aus
Nach einer Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband, der der DAV bereits im vergangenen Jahr zugestimmt hat, soll der Nacht- und Notdienstfonds des DAV (NNF) eine Beleihung beim Bundesgesundheitsministerium beantragen – beim NNF sollen wie schon die Notdienstzuschläge auch die Dienstleistungszuschläge künftig landen und von dort aus an die Apotheken verteilt werden. Im November zeigte sich die ABDA noch optimistisch, dass die nötigen Voraussetzungen Mitte Dezember stehen. Doch offenbar ist das nicht der Fall. Und so schwebt die Vereinbarung weiter in der Luft.
Apotheken für nachträgliche Abführung sensibilisieren
Nach Informationen der AZ werden die Rechenzentren daher bei den nächsten Abrechnungen die zusätzlichen 20 Cent je Packung an die Apotheken auszahlen. An den NNF können sie es aus den genannten Gründen noch nicht. Die Gelder selbst zu verwahren, wäre zwar auch eine Option – allerdings wurde der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) Ende November von der ABDA informiert, dass der Zuschlagsbetrag zunächst an die Apotheken weitergeleitet werden soll, sollte der NNF weiterhin nicht bereitstehen. Der NNF werde mit dem Auszahlungsbescheid für die Notdienste im Dezember 2021 die Apotheken dafür sensibilisieren, dass der Betrag nachträglich an den NNF abzuführen sein wird, schrieb ABDA-Abteilungsleiter Wirtschaft & Soziales Eckart Bauer an den VDARZ.
Da sich an der Situation bislang nichts geändert hat, werden die Rechenzentren nun also die Auszahlungen an die Apotheken vornehmen. |
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