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Gesundheitspolitik
Kommentar: Die eGK als Königsweg
Die erneuten Turbulenzen beim Roll-out des E-Rezepts zeigen: Mit komplizierten Lösungen wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht gelingen. Da derzeit kaum ein Patient seine Verordnung über die Gematik-App einlösen kann oder will, wird das Gros der E-Rezepte als Papierausdruck mitgegeben. Doch das reizt eher zum Lachen als zur Nutzung, und sowohl bei Ärzten als auch bei Patienten wird mit einem solchen Notbehelf mehr Ablehnung denn Begeisterung erzeugt.
In Westfalen-Lippe, nach dem Rückzug der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein die einzige Region, in der das E-Rezept am 1. September an den Start geht, hat man dies erkannt. Die dortige Kassenärztliche Vereinigung (KVWL) macht unmissverständlich klar, dass sie nur bei der Stange bleibt, wenn in spätestens drei Monaten das E-Rezept mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden kann. Unterstützt wird sie dabei von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die aufgrund einer Umfrage bei 4000 Arztpraxen fordert, den Einsatz der eGK in den Apotheken „unbedingt vorzuziehen“ (s. S. 8).
Damit dürfte die eGK zum Königsweg bei der Etablierung des E-Rezepts werden. Jeder gesetzlich Versicherte hat eine und kann sie – wie schon seit vielen Jahren beim Arzt üblich – in das Lesegerät in der Apotheke stecken. Alles Weitere geht dann für den Patienten seinen gewohnten Gang. Wer Vorteile der elektronischen Verordnung nutzen möchte, die nur bei der digitalen Übertragung des Tokens möglich sind, dem steht es frei, sich die Gematik-App herunterzuladen. Aber niemand wird gezwungen, mehr Digitalisierung zu wagen, als er will.
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