Gesundheitspolitik

Noch immer keine Einigung

ks | Die erste Grippeimpfsaison, bei der auch Apotheken regelhaft impfen sollen, steht vor der Tür. Doch die Einigung über die Ver­gütung steht noch immer aus.

Der Gesetzgeber hat auch bei der Grippeschutzimpfung in Apotheken wieder auf die Selbstverwaltung gesetzt: Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband waren aufgefordert, bis zum 31. August 2022 einen Vertrag zur Grippeschutzimpfung als Regel­leistung zu schließen. Darin sollen sie insbesondere die Vergütung für die Impfleistung (für den Impfstoff gibt es 1 Euro plus Umsatzsteuer je Dosis) und die Impfdokumentation sowie deren Abrechnung regeln. Gelingt dies nicht, gibt das Gesetz vor, dass die Schiedsstelle innerhalb eines Monats den Vertrag festlegt (§ 132e Abs. 1a SGB V).

Bis Ende August gab es keine Einigung. Dennoch entschieden DAV und GKV-Spitzenverband, weiterzuverhandeln und die Schiedsstelle nicht anzurufen. Nun wird es zeitlich langsam eng. Und positive Signale, dass die Verhandlungen entscheidend vorangekommen sind, sind nicht wahrnehmbar. Vielmehr informierte der Landesapothekerverband (LAV) Rheinland-Pfalz am vergangenen Mittwoch seine Mitglieder: „Die Verhandlungen des DAV mit dem GKV-Spitzenverband über die Rahmenbedingungen (insbeson­dere die Höhe der Vergütung und die Frage des Verwurfs) sind noch nicht abgeschlossen. Ob, wann und wie eine Einigung aussehen wird, ist offen. Es ist denkbar, dass erst im Oktober Näheres bekannt wird.“

Modellprojekte laufen vorerst weiter

Das heißt für die Apotheken: abwarten. Der LAV weist allerdings darauf hin, dass Apotheken, die am Modellprojekt mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland teilnehmen, weiterhin Schutzimpfungen anbieten dürfen – aber eben auch nur in diesem Rahmen. Das Angebot gilt nur für Erwachsene, die bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland versichert sind. Das Impfmodul des Apothekerportals stehe weiter zur Verfügung.

Man habe sich mit der Kasse ge­einigt, das Modellprojekt fortzuführen, solange die Rahmenbedingungen für die Regelleistung noch nicht stehen, heißt es weiter. Gibt es einen Vertrag, werde man sich verständigen, wann die Über­führung in die Regelversorgung erfolgt. Das Gesetz (§ 132j Abs. 8 SGB V) gibt hier vor, dass die Modellvorhaben innerhalb von neun Monaten nach dem Abschluss eines Vertrags oder Vorliegen eines Schiedsspruchs zur Regelversorgung zu beenden sind.

Der LAV betont weiterhin, dass Apotheken nach wie vor dem Modellprojekt beitreten können. Infos hierzu gibt es im Mitgliederbereich der Webseite des LAV Rheinland-Pfalz. Wichtig sei, dass alle Apotheken, die in ihren Räumlichkeiten Impfungen durchführen, dies formlos der Aufsichtsbehörde (LSJV) mitteilen.

Auch in Baden-Württemberg

Entsprechend geht es auch in Baden-Württemberg zu, wie ein Sprecher des dortigen Landes­apothekerverbands auf Nachfrage bestätigt. Hier läuft das Modellprojekt zur Grippeschutzimpfung in drei Regionen ebenfalls weiter – für Versicherte der AOK Baden-Württemberg. Wer hier dabei ist, darf also weiter gegen Grippe impfen. Auch ein Beitritt zum Modellprojekt ist noch immer möglich, wenn die Voraussetzungen stimmen. In Berlin ist der Vertrag für das Modellprojekt hingegen nach Informationen der AZ bereis gekündigt. |

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