Gesundheitspolitik

Deckel für 3%-Marge?

Prüfbitten zum Spargesetz aus den Ampel-Fraktionen

ks | Schon vor der ersten Beratung im Bundestag haben die Gesundheitspolitiker der Ampel-Fraktionen den Entwurf für das Spargesetz genauer unter die Lupe genommen. Zu einem ersten Gespräch im Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben die Berichterstatter jeweils einen Katalog von Prüfbitten mit­gebracht. Erstaunliche Ideen bringt die FDP ins Spiel.

Unter den vielen von SPD, Grünen und FDP angesprochenen Punkten finden sich auch solche zu Apotheken und Arzneimitteln. Die vorgesehene temporäre Erhöhung des Kassenabschlags auf 2 Euro stellt allerdings keine Fraktion infrage. Erwähnung findet der Apothekenabschlag lediglich bei der FDP. Sie bittet erstaunlicherweise um Prüfung, „um welchen Betrag der Apothekenabschlag zusätzlich erhöht werden müsste, um die Streichung der Importförderklausel daraus vollständig zu refinanzieren“. Und damit nicht genug: Die Liberalen haben auch die 3-Prozent-Marge auf Rx-Arzneimittel, die Apo­theken neben der Fixvergütung erhalten, im Blick. Vom BMG will die Fraktion wissen: „Wie hoch wären die Einspareffekte, würde man den Festzuschlag von 3 Prozent bei 45 Euro deckeln und welche Auswirkungen hätte dies auf die Versorgung der Patienten mit hochpreisigen Arzneimitteln?“

Grüne denken an Nullretax

Freundlicher klingen da die Überlegungen aus der Grünen-Fraktion: Ihr fallen zum Thema Büro­kratieabbau und Hebung von Effizienzreserven nämlich die Nullretaxationen ein. Allerdings haben die Grünen es nicht ganz so eilig. Das BMG soll eine gesetzliche Regelung prüfen, durch die das Ministerium dann selbst beauftragt wird, bis zum 30. Juni 2023 Vorschläge zum Bürokratieabbau und zur Verein­fachung von Antragsverfahren vorzulegen – die ­Abschaffung der Nullretaxation bei Apotheken ist ein genanntes Beispiel.

Bei der SPD-Fraktion bleiben Apotheken in den Prüfbitten zwar unerwähnt, aber hier regt man nochmals an, nach Möglichkeit den Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel ab 2023 auf 7 Prozent abzusenken. Dafür wäre auch die ABDA zu haben – sofern zugleich der Apothekenabschlag als Nettobetrag zuzüglich Umsatzsteuer definiert würde.

Nun bleibt abzuwarten, was das BMG aus den Prüfbitten aus den Fraktionen macht. |

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