Gesundheitspolitik

Regierung verteidigt ihr Sparpaket

Kabinett beschließt Gegenäußerung zu Länder-Stellungnahme

ks | Die Bundesregierung lehnt die vom Bundesrat geforderten Änderungen am Entwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz weitgehend ab. Nur wenige Punkte will sie prüfen. Dazu gehört jedoch nicht die geplante Erhöhung des Kassenabschlags.

Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett seine Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länder zum Spargesetz beschlossen – formuliert wurde sie zuvor im Bundesgesundheitsministerium. Was den vom Bundesrat geforderten Verzicht auf den höheren Kassenabschlag in den Jahren 2023 und 2024 betrifft, gibt die Bundesregierung nicht nach. Zur Erklärung heißt es: „Der Gesetzentwurf sieht leistungserbringerübergreifend die Hebung von Effizienz­reserven vor. Insbesondere die Apotheken haben durch Leistungserweiterungen und auch pandemiebedingt Mehrumsätze verzeichnet. So lag der Mehrumsatz im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr bei 2,5 Milliarden Euro. Vor dem Hintergrund dieser Mehreinnahmen und dem Umstand, dass die Erhöhung auf zwei Jahre befristet ist, wird die Maßnahme als verhältnismäßig angesehen.“

Auch die von den Ländern erneut eingeforderte Abschaffung der Importquote lehnt die Regierung ab. Zur Importquote verweist sie auf einen im Sommer dem Bundestag vorgelegten Bericht: Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung war dem GKV-Spitzenverband 2019 aufgegeben worden, eine Evaluation zur Regelung vorzulegen. Demnach ergäben sich nach Schätzungen der Arzneimittelimport-Industrie durch die Regelung direkte Einsparungen in Höhe von rund 260 Millionen Euro jährlich. Hinzu kämen indirekte finanzielle Effekte für den Markt der patentgeschützten Arzneimittel, die sich jedoch nicht quantifizieren ließen. Auch aufgrund der Pandemie und deren Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung habe keine abschließende Bewertung der Notwendigkeit der Importförder­klausel erfolgen können, heißt es in der Gegenäußerung. Kurzum: Auf diese Einsparungen will die Regierung nicht verzichten.

Rabattverträge: Nein zur Mehrfachvergabe

Weiterhin hatten die Länder zum wiederholten Male gefordert, bei ihrer Vergabe von Rabattverträgen „europäische Produktionsstand­orte und die Vielfalt der Anbieter durch Mehrfachvergabe zu berücksichtigen, um die bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten zu gewährleisten“. Und erneut lehnt die Regierung dies mit dem Hinweis ab, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei, in Europa hergestellte Arzneimittel dezidiert zu bevorzugen. Was die Mehrfachvergabe betrifft, ist sie genauso ablehnend. Von Lieferengpässen durch Exklusivverträge will sie nichts wissen: GKV-Daten für 2021 belegten, dass die dokumentierten Lieferdefekte im Rabattvertrags-Marktsegment „bei nur 1,2 Prozent lagen, im patentfreien ‚Nichtvertragsmarkt‘ hingegen mit 4 Prozent mehr als dreimal so hoch waren“. Allerdings betont die Regierung auch, dass ihr die angemessene Arzneimittelversorgung der Patienten „ein wichtiges Anliegen“ sei. Maßnahmen, „die zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und der Stärkung des EU Pharma-Stand­ortes beitragen können, werden derzeit geprüft“.

Neupatientenregelung: Es wird geprüft

Mehr Gehör fand offenbar der Protest der Ärzteschaft gegen die geplante Streichung der Neupatientenregelung. Hier will die Regierung zumindest „prüfen, ob zielgenauere Alternativen gefunden werden können“. |

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