- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 40/2022
- Schmitz warnt vor ...
Gesundheitspolitik
Schmitz warnt vor Apothekenschließungen
Anhörung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz / ABDA schlägt neues Verfahren für Inkasso der Herstellerrabatte vor
Es ging um die Kassenreserven, Beiträge für Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die Neupatientenregelung, das Preismoratorium, die neuen AMNOG-Regelungen und viel mehr. Nur ein Oppositionspolitiker hakte zum Kassenabschlag nach: Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Welche Auswirkungen erwarte die ABDA auf die flächendeckende Versorgung durch die geplante zweijährige Anhebung, fragte er Schmitz. Und dieser erklärte, die Belastung der Apotheken mit 120 Mio. Euro pro Jahr werde sich unmittelbar auf das Betriebsergebnis niederschlagen. Die Maßnahme sei „der Höhe und dem Grunde nach nicht angemessen und nicht sachgerecht“. Apotheken seien nicht die Kostentreiber im System. Der Anteil der Apotheken an den GKV-Gesamtausgaben liege mit derzeit 1,9 Prozent auf dem niedrigsten Stand seit Langem. Zudem sei die Apothekenvergütung seit Jahren nicht angepasst worden. Daraus folge ein großer Nachholbedarf – und zwar nach oben und nicht nach unten. Hinzu kommen die weiteren Kostensteigerungen durch Inflation, neue Tarifabschlüsse, Energiekosten. Werde nun noch der höhere Apothekenabschlag obendrauf gesetzt, müsse man davon ausgehen, dass im nächsten Jahr mehr Apotheken schließen müssten. All dies sei auch ein schlechtes Signal für den Nachwuchs, den die Apotheken dringend brauchen.
Dirk Heidenblut (SPD) stellte Schmitz zudem die letzte Frage in der Anhörung – und zwar zum vorgesehenen einjährigen Aufschub für die Biosimilar-Substitution in Apotheken. Die Verschiebung sei richtig, sagte Schmitz. Biosimilars träfen auf eine besondere Patientengruppe mit besonderen Anwendungsbedingungen. Es gebe wenig Evidenz in diesem Bereich, daher brauche man klare Bedingungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Nun gebe es dafür Zeit.
Inkasso-Disagio
Kurz vor der Anhörung hatte die ABDA eine erweiterte schriftliche Stellungnahme eingereicht. Darin geht sie u. a. auf die vorgesehene Erhöhung des Herstellerabschlags ein – schließlich übernehmen die Apotheken für diese Abschläge das Inkasso. Die ABDA regt eine Korrektur des Verfahrens an: Für das Inkasso nebst Abführung der entsprechenden Herstellerabschläge solle die Apotheke „ein Disagio von 3 v. H. auf den Betrag“ erhalten. Zudem sollten Apotheken bzw. ihr Rechenzentrum in dem Fall, dass ein Pharmaunternehmen seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkomme, der jeweiligen Krankenversicherung alle notwendigen Abrechnungsinformationen übermitteln – diese sollen dann die ausstehenden Forderungen selbst einziehen. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.