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Wirtschaft
50 Mio. Euro Schadenersatz
Cum ex: Apobank geht gegen Warburg Bank vor
Bei den vor Jahren vielfach getätigten Cum-ex-Geschäften wurden Wertpapiere mit und ohne Dividende rund um den Ausschüttungstermin gehandelt. Die Beteiligten ließen sich dabei eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer doppelt erstatten. Höchste deutsche Gerichte haben diese Praxis mittlerweile als illegal und strafbar eingestuft. Sämtliche Strafprozesse endeten mit Schuldsprüchen. Nach Angaben des „Handelsblatts“ sind noch mehr als 100 Verfahren anhängig.
Die Auseinandersetzung zwischen der Apobank und Warburg dreht sich den Angaben zufolge um den Fonds BC German Hedge Fund. Während dieser von der Ballance Group aus London gegründet worden sei, waren Warburg Invest als Verwalter des Fonds und die Apobank als Depotbank tätig gewesen. Dabei habe sich die Apobank mithilfe selbst erstellter Steuerbescheinigungen insgesamt 48,8 Mio. Euro vom Finanzamt Düsseldorf-Altstadt erstatten lassen. Nachdem klar geworden sei, dass die Millionen zu Unrecht geflossen waren, habe die Behörde das Geld von der Apobank zurückgefordert.
Eine Sprecherin des Düsseldorfer Geldhauses sagte auf Anfrage, dass sich das Unternehmen zu laufenden rechtlichen Verfahren nicht äußere. Dahingegen bestätigte sie, dass die Bank bezüglich der in diesem Zusammenhang bekannten und 2021 beglichenen Steuernachforderung ein Einspruchverfahren eingeleitet habe.
Nach Informationen des „Handelsblatts“ hat die Apobank neben dem Einspruch gegen den Bescheid des Finanzamts beim Amtsgericht Hagen zudem einen Mahnbescheid gegen Warburg Invest beantragt. Dieses Verfahren sei mittlerweile an die Zivilkammer des Landgerichts Hamburg abgegeben worden. Ein Sprecher der Warburg-Gruppe wollte den Vorgang laut der Zeitung nicht kommentieren. Warburg hat dem Bericht zufolge allerdings dem Mahnbescheid der Apobank widersprochen. Auch von den anderen ehemaligen Cum-ex-Partnern der Apobank sei nicht bekannt, dass sie die Forderungen aus Düsseldorf erfüllen wollten. |
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