Wirtschaft

Festbeträge: „Die Schraube wurde eindeutig überdreht“

Aus den Lieferengpässen bei Fiebersäften scheint die Politik keine Lehren gezogen zu haben

eda | Fiebersäfte für Kinder, u. a. mit dem Wirkstoff Paracetamol, sind seit Monaten Mangelware. Der GKV-Spitzenverband hat eine Anhebung der Festbeträge vorgeschlagen. Dass sich dadurch die Versorgungssituation entspannen wird, bezweifelt Lutz Boden vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH).

Mitte August schlug der GKV-Spitzenverband vor, die Festbeträge für Paracetamol in oralen Darreichungsformen anzuheben. Für Tabletten mit der Wirkstärke 500 mg soll der bisher gültige Festbetrag im Hinblick auf den Apothekenverkaufspreis in Höhe von 1,50 Euro auf 3,47 Euro steigen. Lutz Boden, Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), weist darauf hin, dass diese „auf den ersten Blick ordentliche Erhöhung“ sich keinesfalls im selben Maße auf die Erstattungspreise der Säfte auswirken wird. Hier gehe es auf Ebene des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers um ein Delta von nur 7 Cent (1,36 Euro auf 1,43 Euro). „7 Cent sollen also dazu dienen, um die seit Jahren anhaltenden Kostensteigerungen im Zulieferbereich und die Inflation von inzwischen 10 Prozent zu kompensieren? Das kann nicht funktionieren“, konstatiert Boden.

Foto: BAH/Svea Pietschmann

Lutz Boden leitet seit 2020 die Abteilung Gesundheitsversorgung beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH).

Eine Festbetragsgruppe – unterschiedliche Preise

Weshalb sich die vorgeschlagene Festbetragsanpassung in derselben Gruppe so unterschiedlich auf die Preise auswirkt, erklärt der BAH-Abteilungsleiter folgendermaßen: 20 Tabletten Paracetamol mit der Wirkstärke 500 mg seien als Standardpackung definiert. Anhand eines Regressionsverfahrens ermittle man nun die Preise für alle anderen Paracetamol-haltigen Präparate dieser Festbetragsgruppe. Unter Berücksichtigung der Wirkstärkenvergleichsgröße führe das Verfahren dazu, dass die Säfte dabei „gewissermaßen hinten runterfallen“.

Boden kritisiert: „Hier müsste viel weiter differenziert werden. Die Festbetragsgruppe von Para­cetamol umfasst zu viele unterschiedliche orale Darreichungs­formen.“ Sein Vorschlag: Die bestehende Gesetzeslage müsse den Ermes­sensspielraum des Gemeinsamen Bundesausschusses bei der Gruppenbildung sachgerechter einschränken. Bestimmte orale Darreichungsformen für beispielsweise Kinder sollten separat aufgeführt werden. Mit Blick auf die seit Monaten angespannte Versorgungssituation bei den Fiebersäften hält es Lutz Boden für naheliegend, dass der GKV-Spitzenverband nun die Anpassung vorgeschlagen hat. Doch die Erfahrung lehrt: „Nach fest kommt ab.“ Für Lithium in retardierten oralen Darreichungen soll der Festbetrag zum Beispiel aufgehoben werden. „Hier haben wir über Jahre hinweg den Ausstieg der Hersteller beobachtet.“ Die Schraube wurde eindeutig überdreht.

Hersteller in der Kostenzange

Die Inflation sei nur teilweise die Ursache der Kostensteigerungen. Wirkstoff- und Verpackungskosten steigen, laut Boden, seit Jahren. „Weil zugleich Preismoratorium und Festbeträge eine Anpassung der Abgabepreise praktisch unmöglich machen, ist die Kluft aus Sicht der Unternehmen immer größer geworden.“ Doch mit dem geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz könnte die Politik alte Fehler wiederholen. Daher fordert der BAH: Therapie- und patientenrelevante Weiterentwicklungen sollten für einen befristeten Zeitraum unter Berücksichtigung von Umsatzschwellen vom Preismoratorium bzw. den Festbeträgen sowie vom Substitutionsgebot ausgenommen werden. |

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