Gesundheitspolitik

11 Euro für die Grippeschutzimpfung

jb | Nach zähen Verhandlungen steht nun fest, dass Apotheken insgesamt 11 Euro für in ihren Räumen durchgeführte Grippeschutzimpfungen erhalten.

Die 11 Euro setzen sich zusammen aus 7,60 Euro für die Grippeimpfung, dazu kommen 2,40 Euro für Verbrauchsmaterial sowie ein Euro für die Beschaffung der Impfdosis. Diese Konditionen haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband ausgehandelt. Die DAV-Mitgliederversammlung hat sie vergangenen Dienstag in Werder/Havel einstimmig beschlos­sen, wie die ABDA in ihrem Newsroom mitteilt. Damit ist der Weg in die Regelversorgung frei. Bislang konnten Apotheken Grippeimpfungen nur im Rahmen von Modellprojekten durchführen.

In den Augen des DAV-Vorsitzenden Thomas Dittrich ist das eine sehr gute Nachricht für die Patienten. „Rechtzeitig zum Anlaufen der Influenza-Saison bieten die Apotheken den Menschen einen schnellen und wohnortnahen Zugang zur Grippeschutzimpfung. Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband waren nicht einfach, wir sind mit dem Ergebnis trotzdem zufrieden“, so Dittrich.

Für die Impfungen in den Apotheken gelten für Patienten dieselben Regeln wie für die Impfungen in den Arztpraxen. So haben beispielsweise generell alle Versicherten ab 60 Jahren einen Anspruch auf die saisonale Grippeimpfung. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.

Die vorliegenden Konditionen sind das Ergebnis langwieriger Verhandlungen. Eigentlich hätte dem Gesetzestext nach bereits die Schiedsstelle angerufen werden sollen – doch die Selbstverwaltungspartner wollten es diesmal selbst schaffen. Und tatsächlich gelang dann der Durchbruch. Am 26. September meldete die ABDA in ihrem Newsroom, dass DAV und Kassen sich auf die Modalitäten zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken verständigt hätten. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Oktober 2022.

Die gesetzliche Grundlage für die Impfungen wurde mit dem Pflegebonusgesetz im Juni geschaffen. Damit hat der Gesetzgeber nicht nur Kassen und DAV beauftragt, die Konditionen auszuhandeln, sondern auch die Bundesapothekerkammer bekam den Auftrag, in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung der Apotheker zu entwickeln. Das Dokument „Durchführung von Schutzimpfungen gegen Influenza durch Apothekerinnen und Apotheker“ (Version 1.0 vom 28. Juli 2022) findet sich im geschützten Bereich auf der ABDA-Website. |

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