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Gesundheitspolitik
BSG zu Cannabis auf Rezept
Kassen dürfen Arzt-Einschätzung nur begrenzt prüfen
Demnach dürfen Krankenkassen bei Vorliegen schwerer Erkrankungen die Cannabis-Verordnung nur genehmigen, wenn der behandelnde Arzt hierfür eine besonders sorgfältige und umfassende Einschätzung abgegeben hat. Sind die hohen Anforderungen an diese Einschätzung erfüllt, darf die Kasse diese nur darauf hin überprüfen, ob sie völlig unplausibel ist. Im weiteren präzisiert das BSG, wann genau eine „schwerwiegende Erkrankung“ vorliegt. Dabei stellt es auf die konkreten Auswirkungen der mit Cannabis zu behandelnden Krankheiten und Symptome ab.
Bemerkenswert: Cannabis darf auch verordnet werden, wenn noch Standardtherapien zur Verfügung stehen. Hierfür muss der Arzt aber den Krankheitszustand umfassend dokumentieren, Therapiealternativen analysieren und die Erfolgschancen und Risiken der Therapien sorgfältig abwägen. Die Kassen dürfen diese Einschätzung nur darauf überprüfen, ob die Grundlagen der Entscheidung vollständig und nachvollziehbar sind und das Abwägungsergebnis nicht völlig unplausibel ist. |
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