Gesundheitspolitik

Kommentar: Sensibel nur bei Daten

Dr. Christine Ahlheim

Während der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber im Umgang mit Daten viel – manchmal zu viel? – Sensibilität einfordert, zeigt er sich selbst im Umgang mit den Betroffenen wenig sensibel. Das bekommen gerade die Apotheker zu spüren. Als Kelber verkündete, dass er die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zur Einlösung des E-Rezepts ablehnt, warnte er dabei u. a. vor einem Datenmissbrauch durch „böswillige Akteure innerhalb von Apotheken“ (s. S. 8). Und nun werden in den Medien „kriminelle Apotheker“ für das Ende des E-Rezept-Roll-outs in Westfalen-Lippe verantwortlich gemacht.

Die Frage ist: Hält Kelber die Apotheken wirklich für Orte, in denen mit Daten schlampig umgegangen und gerne auch einmal betrogen wird? Oder ist er gar so tief von Misstrauen gegenüber allem und jedem durchdrungen, dass er für pragmatische Lösungen nicht mehr erreichbar ist? Doch dann ist er die falsche Person für sein Amt, da mit ihm ein rasches Auf­holen bei der Digitalisierung in Deutschland kaum möglich ist.

Das könnte sich bei der kürzlich beschlossenen Umstellung der elektronischen Patientenakte (ePA) bestätigen, die zukünftig alle Versicherten automatisch (opt-out) und nicht mehr nur auf Antrag (opt-in) erhalten sollen. Auf Twitter nach seiner Meinung gefragt, erklärte Kelber, er sage dann etwas dazu, wenn Ideen spruchreif und damit datenschutzrechtlich überprüfbar seien. Und weiter: „Dass ich die Um­stellung von opt-in auf opt-out datenschutzpolitisch für falsch halte, weil (wieder einmal) gefundene Lösungen kurze Zeit später verändert werden, ist klar.“ Nach einer schnellen Einführung der ePA hört sich das nicht an.

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