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Wirtschaft
Knappschaft rudert zurück
Austausch weiterhin nach Rücksprache möglich
Angesichts der Lieferengpässe akzeptieren die meisten Krankenkassen derzeit den Austausch von nicht lieferbaren Medikamenten, deren Wirkstoff auf der Substitutionsausschlussliste steht, gegen ein alternatives Präparat, sofern die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt hält und diese mit Datum und Unterschrift auf dem Rezept dokumentiert. Anfang vergangener Woche sorgte allerdings die Knappschaft für Aufsehen: Laut einer Information des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR), die die Kasse auf DAZ-Anfrage bestätigte, reiche die Rücksprache in solchen Fällen nicht mehr aus – stattdessen wende die Knappschaft nun wieder die ursprünglich geltende Vorschrift an, wonach eine neue Verordnung nötig ist (s. DAZ 2022, Nr. 48, S. 16). Am vergangenen Mittwoch löste die Knappschaft auf: Ein „interner Kommunikationsfehler“ habe dafür gesorgt, dass der AVNR nicht richtig informiert worden sei – dies habe sich auch bei der Antwort auf die DAZ-Nachfrage fortgesetzt. „Wir bitten die Verwirrung zu entschuldigen“, schreibt die Kasse. |
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