Wirtschaft

ApothekenRechtTag online 2022

Der Apotheker als Großhändler – Was ist erlaubt, was ist verboten?

Jede Apotheke nimmt Großhandelstätigkeiten im apotheken­üblichen Rahmen wahr. Denn der Begriff des Großhandels ist weit und umfasst nahezu jede Beschaffung, Lagerung, Abgabe oder Ausfuhr von Arzneimitteln. Ausgenommen ist nur die Abgabe von Arzneimitteln an Verbraucher, die keine Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte oder Krankenhäuser sind. Ist beabsichtigt, aus den Räumen des Apothekenstandorts Arzneimittel an Nicht-Verbraucher (Großhandel, weitere Apotheken) abzugeben, so sind hierfür besondere Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere muss eine Großhandelserlaubnis vorliegen.

Viele Fragen dazu sind bis heute höchstrichterlich nicht geklärt, wie z. B.: Verlangt der Gesetzgeber die vollständige Trennung von Apothekenbetrieb und Großhandel? Darf ein erlaubnispflichtiger Großhandel überhaupt in der Apotheke betrieben werden? Und wenn ja, unter der Firma der Apotheke? Oder bedarf es für den Großhandel der Anmeldung eines eigenen Handelsgewerbes? Und: An welchen Großhandel darf die Apotheke retournieren? Der Vortrag setzt sich insbesondere auch mit den von Aufsichtsbe­hörden vertretenen, zum Teil restriktiven Rechtsauffassungen auseinander.

Der Apotheker als Großhändler – Was ist erlaubt, was ist verboten? 
Vortrag von Rechts­anwalt Dr. Valentin Saalfrank auf dem ApothekenRechtTag online am Freitag, 18. März 2022, 14:30 bis 15:30 Uhr.

Weitere Informationen unter www.interpharm.de

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