Gesundheitspolitik

Verlängerung für Sonderregel

Grippeimpfstoffe: Nicht nur Efluelda für ab 60-Jährige

ks | Menschen ab 60 Jahren sollen für ein weiteres Jahr neben dem Hochdosisgrippeimpfstoff Efluelda auch mit standarddosierten Influenzavakzinen zulasten der GKV geimpft werden können. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat dazu die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“ bis zum 31. März 2023 verlängert.

Nachdem die STIKO Anfang 2021 zur Hochdosisimpfung geraten hatte und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Empfehlung in seiner Schutzimpfungs-Richt­linie umgesetzt hatte, kamen Bedenken auf. Schließlich gibt es mit Efluelda derzeit nur einen solchen Impfstoff – würde der reichen? Um die Versorgung sicherzustellen, erließ das BMG im März 2021 eine Verordnung, die temporär auch einen Anspruch auf andere Vierfach-Impfstoffe sichern sollte. Ein Jahr später hat sich die Marktlage nicht geändert. Insofern scheint es nachvollziehbar, dass das BMG seine Verordnung verlängert hat. Allerdings hätte diese Aufgabe auch gern der G-BA übernommen. Er könnte die Ausweichmöglichkeit bei Engpässen auch in seiner Richtlinie verstetigen – durch die verlängerte BMG-Verordnung ist das nun aber nicht mehr möglich. |

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