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Westfalen-Lippe

AV: Außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Apothekerverband Westfalen-­Lippe e. V. (AVWL) hält am Samstag, 5. Februar 2022, 15.00 Uhr eine außerordentliche Mitgliederversammlung ab.

Die außerordentliche Mitgliederversammlung findet gem. Art. 2 § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vollständig digital statt und wird vom Vorstand aus der Geschäftsstelle des AVWL (Willy-Brandt-Weg 11, 48155 Münster) virtuell durchgeführt. Sie können an dieser Mitglieder­versammlung zum vorgenannten Termin virtuell teilnehmen.

Vorläufige Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden

2. Zuwahl des Vorstandes

3. Satzungsänderung § 9 der Satzung betreffend die Kompetenzen der Mitgliederversammlung (der Entwurf der Satzungsänderung samt bisherigem Satzungstext ist der Einladung beigefügt)

Tab.: Änderung der Satzung des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe 2022 – Synopse
Alte Fassung
Entwurf neue Fassung 2022
Begründung
§ 9
Die Mitgliederversammlung
§ 9
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Verbandsorgan. Ihr steht insbesondere zu
a) die Beratung und Beschlussfassung über die Satzung und etwaige Änderungen derselben sowie Auflösung des Verbandes,
b) die Wahl des Vorstandes,
c) die Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Haushaltsplanes,
d) die Festsetzung der Beitragsordnung,
e) die Entscheidung über die Berufung gegen den Ausschluss von Mitgliedern,
f) die Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Verbandsorgan. Ihr steht insbesondere zu
a) die Beratung und Beschlussfassung über die Satzung und etwaige Änderungen derselben sowie Auflösung des Verbandes,
b) die Wahl des Vorstandes,
c) die Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Haushaltsplanes,
d) die Festsetzung der Beitragsordnung,
e) die Entscheidung über die Berufung gegen den Ausschluss von Mitgliedern,
f) die Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden,
g) zur Deckung eines außergewöhn­lichen Finanzbedarfs eine Sonderum­lage zu beschließen, die pro Mitglied und pro Kalenderjahr das Vierfache des durch die jeweils gültige Beitragsordnung festgelegten monatlichen Mitgliedsbeitrags nicht übersteigt.
Die Satzung des AVWL soll an die neuere Rechtsprechungslinie des BGH angepasst werden. Grundsätzlich sind solche Sonderumlagen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur noch dann rechtsverbindlich für die Mitglieder, wenn sie satzungsmäßig der Höhe nach bestimmt sind, wobei die Bestimmung in der Satzung selbst oder in einer Beitragsordnung mit Satzungsqualität zu erfolgen hat.
Um in Zukunft zur Deckung außergewöhnlicher Finanzbedarfe Sonderumlagen rechtsverbindlich beschließen zu können, ist diese Satzungsänderung zwingend erforderlich.

4. Beteiligung des AVWL an der GEDISA – Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH; Diskussion Vor- und Nachteile einschließlich rechtlicher Risiken, Beschluss­fassung

5. Beschluss einer Sonderumlage (aufschiebend bedingt bis zur Eintragung einer etwaig beschlossenen Satzungsänderung)

6. Verschiedenes

Für die endgültige Tagesordnung können Anträge von Antragsberechtigten gem. § 10 Abs. 5 der Satzung eingebracht werden. Die Anträge müssen spätestens am 29. Januar 2022 in der Geschäftsstelle in Münster schriftlich vorliegen.

Zu dieser Veranstaltung sind Sie herzlich eingeladen.

Die virtuelle Mitgliederversammlung wird folgendermaßen ablaufen:

Sie erhalten einige Tage vor dem 5. Februar 2022 zwei Zugangslinks.

Der erste Link wird Ihnen direkt vom AVWL zugesandt. Dabei handelt es sich um den Zugang zur virtuellen Mitgliederversammlung selbst. Über die Plattform GoToWebinar werden Sie an der Versammlung virtuell teilnehmen, können die Wortbeiträge des Vorstandes und etwaiger Experten hören, können sich selbst zu Wort melden und Anmerkungen etc. einbringen. Diesen Link werden alle (auch außerordentliche) Mitglieder erhalten.

Der zweite Link wird Ihnen über den Softwaredienstleister POLYAS zugesandt. Dabei handelt es sich um den Zugang für die Abstimmung im Rahmen der außerordentlichen virtuellen Mitgliederversammlung. Für die Abstimmungen im Rahmen der Mitgliederversammlung ist erforderlich, dass Sie sich auf dieser zusätzlichen Abstimmungsplattform anmelden. Diesen Link werden nur stimmberechtigte Mitglieder erhalten.

Die Zugangsdaten, sowohl für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung als auch für die Abstimmung, sind höchstpersönlich und vertraulich. Eine Weitergabe ist streng untersagt. Nur Mitglieder des AVWL sind berechtigt, ihre satzungsmäßigen Rechte auszuüben.

Der AVWL beabsichtigt, die entsprechenden E-Mails mit den Zugangsdaten an die E-Mail-Adressen zu versenden, die er von Ihnen für die Versendung der CHEFSACHE-Rundschreiben erhalten und hinterlegt hat. Der AVWL möchte Sie für den Fall, dass auf diese E-Mail-Postfächer auch andere Personen als Sie selbst Zugriff haben, darum bitten, ihm eine persönliche E-Mail-Adresse mitzuteilen, die der AVWL dann zur Versendung der Zugangsdaten nutzt. Ebenso möchte der AVWL diejenigen Mitglieder, die ihre Apotheke als Gesellschafter einer OHG betreiben, bitten, ihm mitzuteilen, welcher der Gesellschafter das Stimmrecht ausüben wird.

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe möchte Sie bitten, sich spätestens bis zum 28. Januar 2022 per Fax an (02 51) 5 39 38-13 oder unter mitgliederversammlung@avwl.de anzumelden und entsprechende E-Mail-Adressen mitzuteilen.

Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender

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