- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 14/2022
- Corona-Regeln fallen nach...
DAZ aktuell
Corona-Regeln fallen nach und nach
Quarantäne ab 1. Mai nur noch freiwillig / Jede dritte Apotheke setzt auf freiwillige Masken
Corona-Infizierte und Kontaktpersonen sollen ab 1. Mai nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung oder Quarantäne. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am vergangenen Montag. Demnach wird Infizierten künftig nur noch „dringend empfohlen“, sich für fünf Tage zu isolieren, Kontakte zu meiden und dann – beginnend nach fünf Tagen – Schnelltests zu machen, bis sie negativ sind. Für Kontaktpersonen von Infizierten soll es entsprechend gelten.
Einzig für Beschäftigte in Gesundheitswesen und Pflege, die sich infiziert haben, sollen noch die strengen Vorgaben gelten. Die Gesundheitsämter sollen in diesen Fällen weiter Tätigkeitsverbote anordnen dürfen. Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind eine deutliche Besserung der Krankheitssymptome sowie ein negatives Ergebnis per Schnell- oder PCR-Test frühestens am Tag fünf nach Nachweis der Infektion. Sind solche Beschäftigten Kontaktpersonen von Infizierten, sollen sie sich vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf täglich testen. Diese Regeln gelten wie bislang allerdings nicht für Apotheken und ihr Personal.
Lauterbach mahnt: Noch keine Entwarnung!
Weshalb sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern auf diese Lockerungen geeinigt haben, ist offensichtlich: Die aktuelle Omikron-Welle führt zwar zu vergleichsweise vielen Infektionsfällen, diese verlaufen aber meist deutlich milder. Mit der freiwilligen Quarantäne sollen massenhafte Personalausfälle vermieden werden. Vorgeschlagen hatten die Änderungen das Bundesgesundheitsministerium und das Robert Koch-Institut (RKI). Entsprechende Empfehlungen gehen nun an die Länder.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) machte deutlich, dass die Lage nach wie vor angespannt sei und man „nicht entwarnen“ könne. Zugleich sei beim Anstieg der Fallzahlen davon auszugehen, dass nun „der Wendepunkt erreicht zu sein scheint“. Lauterbach kritisierte jedoch erneut, dass nicht mehr Bundesländer als Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg von der Hotspot-Regel Gebrauch machen. Diese ermöglicht, wenn das jeweilige Landesparlament regional eine kritische Lage feststellt, weitergehende Schutzvorgaben, auch mit mehr Maskenpflichten. Am vergangenen Sonntag waren die meisten bundesweiten Schutzvorgaben ausgelaufen. Unabhängig davon können aber Unternehmen und Einrichtungen selbst und nach Hausrecht weiter Vorgaben machen. Apotheken dürfen von Kundinnen und Kunden wieder ohne Maske betreten werden – sofern die Inhaberin oder der Inhaber nicht vom Hausrecht Gebrauch macht und anderslautende Regeln für den Betrieb erlässt.
Den Ergebnissen einer nicht repräsentativen DAZ-Umfrage zufolge plant etwa jede dritte Apotheke (34 Prozent), die Maskenpflicht über das Hausrecht weiter durchzusetzen. Mehr als die Hälfte der 1513 Teilnehmer appelliert an die Vernunft der Kundinnen und Kunden und hofft, dass diese weiterhin freiwillig eine Maske aufsetzen (54 Prozent). Nur knapp 12 Prozent gaben an, froh zu sein, dass die Pflicht entfällt.
Fast 78 Prozent fordern ihre Mitarbeiter auch über den 2. April hinaus auf, im HV eine Maske zu tragen. Etwa 17 Prozent verzichten künftig darauf und nur 5 Prozent gaben an, bei ihnen habe das Personal auch in der Vergangenheit schon keine Maske tragen müssen. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.