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Überregional

ZL: Hygienemonitoring

Mikrobiologische Umgebungs­kontrolle im Apothekenlabor oder in Blisterräumen

Jede Apotheke erhält vor dem von ihr gewählten Teilnahmezeitpunkt zehn Abklatschplatten und eine ausführ­liche Gebrauchsanweisung. Die Probenahme erfolgt durch die Apothekenmitarbeiter selbst durch das Andrücken dieser Platten auf die zu prüfenden Flächen. Die eingesetzten Abklatschplatten enthalten ein uni­verselles Nährmedium wie Casein-Sojamehl-Pepton, das zur Anzucht von anspruchsvollen Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen geeignet ist und dadurch den meisten Umgebungskeimen ein gutes Wachstum ermöglicht.

Mit der Ergebnismitteilung erhalten die Apotheken ein individuelles Ergebnisprotokoll mit Verbesserungsvorschlägen und ggf. ein Zertifikat.

Folgende Probennahmestellen können geprüft werden:

  • Keimbelastung im Rezepturlabor (Hand [Innenfäche und Fingerkuppen], Kittel [Vorderseite und Ärmel], Waage [Waagschale und Display], Arbeitsfläche, Pistill/elektr. Rührwerkzeug, Regal/Wand
  • Keimbelastung im Blisterraum (Hand [Innenfäche und Fingerkuppen], Kittel [Vorderseite und Ärmel], Arbeitsfläche/Entblisterung [produktnah und -fern], Blisterautomat/Tray [produktnah und -fern], Regal/Medikamentenlager
  • Optional, in beiden Fällen zubuchbar: Luftkeimsammlung (Keim­status der Raumluft)

Termine

  • Mai – Anmeldeschluss: 15.04.2022, verlängert bis 22.04.2022
  • Juni – Anmeldeschluss: 15.05.2022
  • September – Anmeldeschluss: 15.08.2022
  • Oktober – Anmeldeschluss: 15.09.2022
  • November – Anmeldeschluss: 15.10.2022

Kosten:

Hygienemonitoring: 200,- Euro zzgl. MwSt.; optionale Einsendung weiterer Abklatschplatten mit abweichender Probenahmestelle bzw. zusätzliche Auswertung der Ersatzplatte für eine weitere Probenahmestelle: 17,50 Euro zzgl. MwSt.; optionale Überprüfung der Raumluft: 17,50 Euro pro Sedimentationsplatte zzgl. MwSt.

Anmeldung und Info: Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker GmbH, Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn, Fax (0 61 96) 9 37-8 15

Sachsen-Anhalt

Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Die nächsten Prüfungen des Dritten Abschnittes der Pharmazeutischen Prüfung finden in Sachsen-Anhalt voraussichtlich im November 2022 statt. Die genauen Prüfungstermine werden im Zulassungsbescheid mit­geteilt.

Anträge auf Zulassung zum Dritten Prüfungsabschnitt sind bis zum 10. Juni 2022 an das Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Maxim-Gorki-Str. 7, 06114 Halle (Saale), zu richten. (Antragsformulare finden Sie unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de)

Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nur dann berücksichtigt werden, wenn ein wichtiger Grund für das Fristversäumnis glaubhaft gemacht wird und der Stand des Prüfungsverfahrens eine Teilnahme des Bewerbers noch zulässt (§ 7 Abs. 1 AAppO).

Aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle keine persönlichen Sprechstunden statt.

Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bitte auf dem Postweg, hilfsweise in den Postkasten am Eingang des Landesverwaltungsamtes in der Maxim-Gorki-Straße-Str. 7, in Halle ein.

Dem Antrag (einschließlich Melde­beleg) sind folgende Unterlagen im Original beizufügen:

1. Bescheinigung über die praktische Ausbildung entsprechend der An­lage 5 zu § 4 Abs. 3 AAppO. Ist die praktische Ausbildung zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht beendet, ist eine vorläufige Bescheinigung dem Antrag beizufügen, aus der hervorgeht, wann die Ausbildung abgeschlossen sein wird. Die endgültige Bescheinigung nach Muster der Anlage 5 zur AAppO ist unverzüglich nach Erhalt einzureichen. Sie muss dem Landesprüfungsamt spätestens zu Beginn der Prüfungen des Dritten Abschnittes vorliegen und darf nicht vor dem tatsächlichen Ende der Ausbildung ausgestellt sein.

2. Nachweis über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen gemäß § 4 Abs. 4 AAppO

3. Heiratsurkunde bei Namensänderung

Pharmaziepraktikanten, die ihre praktische Ausbildung nicht bis zum Prüfungstermin, aber innerhalb der nächsten drei Monate danach abschließen, werden gebeten, ihren Antrag ebenfalls zum o. g. Meldetermin einzureichen, damit sie im Rahmen der Nachprüfungen den Prüfungsabschnitt ablegen können.

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Landesverwaltungsamt

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