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Nur wenige ambulante Pflegedienste lassen verblistern
Es herrschen Vorbehalte gegen die Neuverpackung von Arzneimitteln durch Apotheken
In der deutschlandweiten Studie gaben insgesamt 690 ambulante Pflegedienste (67,5 Prozent privat, 28,1 Prozent frei-gemeinnützig und 4,3 Prozent öffentlich getragen) Auskunft zur Arzneimittelversorgung ihrer Pflegebedürftigen. Der Median der versorgten Pflegebedürftigen der Stichprobe lag bei 105, beim Anteil derer, die ein Rezept für das Stellen von Arzneimitteln erhielten, lag er bei 40 Prozent. Die überwiegende Mehrheit der befragten Pflegedienste gab an, die Medikation ihrer Bewohner selbst und insbesondere in Tages- und Wochendispensern zu stellen. Nur 7,8 Prozent der befragten Pflegedienste gaben an, die Medikation von Apotheken patientenindividuell neuverpacken zu lassen. Eine Verblisterung in Schlauch-, Karten- bzw. Becherblister fand für 5,9 Prozent der Pflegedienste statt, die übrigen von Apotheken mit neuverpackter Ware versorgten Pflegedienste wurden mit Dispensern oder Medikamentenbechern beliefert. Die Verbreitung der Neuverpackung durch Apotheken für ambulante Pflegedienste liegt damit weit hinter der von Pflegeheimen, für die 2017 etwa 5-fach höhere Versorgungsanteile festgestellt wurden.
Bedenken bezüglich Flexibilitätsverlust
Von den Pflegediensten, die selbst Arzneimittel stellten und die wussten, was mit Verblisterung durch Apotheken gemeint ist, gaben mehr als 50 Prozent an, dass sie dieser skeptisch gegenüberstehen. Als bei Weitem wichtigster Grund für Bedenken wurde die Angst vor dem Verlust von Flexibilität z. B. bei einer Medikationsänderung vorgebracht. Der Verblisterung gegenüber skeptische Pflegedienste arbeiteten häufiger ohne Vier-Augen Prinzip als solche mit einer positiven oder neutralen Einstellung. Auch glaubten skeptische Pflegedienste häufiger, bei einer Umstellung auf das Verblistern keine Vergütung mehr zu bekommen.
Missverständnisse bei Vergütung
Die Pflegedienste stellten sehr hohe Anforderungen an die Arzneimittelversorgung der Pflegebedürftigen. So schätzten über 95 Prozent der Pflegedienste Fehlervermeidung, Hygiene und Flexibilität bei Medikationsänderungen als wichtig oder sehr wichtig ein, gefolgt von Einfachheit von Organisationsabläufen, Haftungsfragen, Stärkung der Arzneimittelkompetenz und Motivation des Pflegepersonals sowie Wirtschaftlichkeit für den Pflegedienst.
Betrachtet man die Zufriedenheit mit der derzeitigen Versorgungspraxis, so bestanden wenige Unterschiede zwischen den Pflegediensten, die selbst stellten und solchen, für die Apotheken die Neuverpackung vornahmen. Insbesondere bei der Flexibilität waren beide Gruppen gleich zufrieden, so dass die oben genannten Bedenken der Pflegedienste, bei einer Neuverpackung durch Apotheken Flexibilität zu verlieren, infrage gestellt werden müssen. Ein weiteres Missverständnis wurde bei der Vergütung festgestellt. So äußerte mehr als die Hälfte der Pflegedienste, die selbst stellten, die unbegründete Angst, bei einer Umstellung auf Neuverpackung durch die Apotheke keine Vergütung mehr zu erhalten, da die Pflegedienste Verordnungen zum Stellen in der Regel weiter abrechnen können, wenn sie eine Apotheke beauftragen.
Signifikante Unterschiede in der Zufriedenheit zwischen Pflegediensten, die selbst stellten und solchen, für die Apotheken neuverpackten, gab es lediglich bei zwei Kriterien. Bei der Wirtschaftlichkeit waren letztere zufriedener, bei der Stärkung der Arzneimittelkompetenz des Pflegepersonals die Pflegedienste, die selbst stellten. Insofern werden sich die Apotheken Mechanismen einfallen lassen müssen, wie sie dieses Bedürfnis der Pflegedienste adressieren könnten, wenn sie mehr ambulante Pflegedienste überzeugen wollen, Arzneimittel verblistern zu lassen. Der Schlüssel hierzu könnte in einer Stärkung der Zusammenarbeit liegen, wie sie in interprofessionellem Medikationsmanagement oder gemeinsamen Schulungen gelebt werden kann. |
Literatur
Schmid T et al. Nurse-Filled versus Pharmacy-Filled Medication Organization Devices – Survey on Current Practices and Views of Home Care Nursing Services. Healthcare, 2022. doi: https://doi.org/10.3390/healthcare10040620
Schmid T, Schraut V, Prestel P. Zwei Drittel stellen, ein Drittel lässt verblistern – Kriterien der Pflegeheime bei der Entscheidung für „Stellen“ oder „Verblistern“. DAZ 2018, Nr. 15, S. 52
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