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Nur noch fünf statt zehn Tage
Isolationspflicht von SARS-CoV-2-Infizierten ist verkürzt
Schon Anfang April hatten sich die Gesundheitsminister der Länder mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf eine kürzere Dauer der Isolation und Quarantäne nach einer SARS-CoV-2-Infektion beziehungsweise -Exposition verständigt. Der Ansatz, dass die Menschen ab 1. Mai freiwillig in Isolation gehen sollten, verstörte allerdings – und Lauterbach ruderte zurück: Wer Corona-infiziert ist, wird auch jetzt noch offiziell vom Gesundheitsamt in die Isolation geschickt. Allerdings nur noch für fünf statt für zehn Tage. Zudem müssen Kontaktpersonen von Infizierten nicht mehr zwingend in Quarantäne, auch wenn ihnen dringend empfohlen wird, fünf Tage lang ihre Kontakte zu reduzieren, vor allem zu Menschen, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Zudem empfiehlt das RKI dringend eine täglich (Selbst-)Testung mit Antigen-Schnelltests.
Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen, von ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Apothekenbeschäftigte zählen nicht dazu) gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die Allgemeinbevölkerung. Allerdings gibt es für sie eine Pflicht, sich freitesten zu lassen: Bevor Infizierte ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, 48 Stunden nach Ende der Symptome mittels Antigen-Schnelltest oder PCR-Test. Für Kontaktpersonen gilt hier, dass vor Dienstantritt bis zum fünften Quarantäne-Tag eine tägliche Testung mit einem Antigen-Schnelltest oder per NAAT zu erfolgen hat.
Lauterbach: Corona ist keine Erkältung
Die konkreten Regelungen nach der RKI-Empfehlung legen die Länder fest. Lauterbach machte deutlich, dass die meisten diese Linie umsetzen dürften. Mehrere Länder haben schon Neuregelungen bekannt gegeben. Der Minister sprach insgesamt von einer „Lösung mit Augenmaß“. Auf der Basis kürzerer Krankheitsverläufe der aktuellen Omikron-Variante BA.2 könne die Isolation auf fünf Tage verkürzt werden. Die weiter vorgesehene Anordnung durch die Gesundheitsämter gebe das Signal, dass es sich bei Corona nicht um eine Grippe oder eine Erkältung handele. Wenn jemand infiziert auf Menschen zugehe, „dann gefährdet er de facto ihr Leben“, sagte Lauterbach.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Regelungen. „Eine Freitestung von medizinisch-pflegerischem Personal auch durch Bürgertests darf es nicht geben“, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Millionen Menschen der vulnerablen Gruppe, die in der Regel zu Hause lebten, bräuchten Schutz und Sicherheit. „Sie dürfen nur von nichtinfektiösen Menschen versorgt werden. Ein Schnelltest kann das nicht garantieren.“ Daher sei bei allen mit Kontakt zu Pflegebedürftigen und Kranken eine PCR-Freitestung nötig. |
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