- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 2/2022
- „Das können Apotheken ...
DAZ aktuell
„Das können Apotheken sein“
Abgabestellen für Cannabis zu Genusszwecken
Wer Cannabis zu Genusszwecken verkaufen will, muss nach den Vorstellungen von Buschmann Kenntnisse über die Droge und damit verbundene Risiken nachweisen. Das von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel sei klar: „Für erwachsene Menschen soll es legal möglich sein, in lizenzierten Geschäften Cannabis zu kaufen“, sagte der Minister der Deutschen Presse-Agentur. Das könnten beispielsweise Apotheken sein, „aber wir werden den Kreis möglicherweise auch weiter ziehen“. Eine Voraussetzung könnte eine „erforderliche Sachkunde des Verkaufspersonals sein“. Dadurch würden die Verkäufer und Verkäuferinnen in die Lage versetzt, „Auskünfte über die Produkte zu erteilen und riskantem Cannabiskonsum, insbesondere bei erkennbar Suchtkranken, entgegenzuwirken“. Die FDP hatte sich von den drei Partnern zuvor am deutlichsten dafür ausgesprochen, dass „Genuss-Cannabis“ über Apotheken abgegeben werden sollte. Im Koalitionsvertrag fand sich letztlich aber die von Buschmann zitierte Formulierung der kontrollierten Abgabe über „lizenzierte Fachgeschäfte“. Einen Ausschluss der Apotheken bedeutet das für die FDP offenkundig nicht.
Start der kontrollierten Abgabe unklar
Auf die Frage, wann mit dem Beginn der kontrollierten Abgabe als Genussmittel zu rechnen sei, antwortete Buschmann: „Bei Änderungen im Betäubungsmittelgesetz ist das Bundesgesundheitsministerium federführend. Und für jeden ist im Moment erkennbar, dass das Ministerium und der neue Minister, Karl Lauterbach, jetzt mit der Pandemie-Bekämpfung alle Hände voll zu tun hat.“. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.