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„Das können Apotheken sein“

Abgabestellen für Cannabis zu Genusszwecken

dpa-AFX/ks/ral | In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP unter anderem die legale Abgabe von Cannabis an Erwachsene für Genusszwecke verankert. Noch handelt es sich dabei nur um ein Ziel der Ampel-Koalition, sollte es zur Praxis werden, sind Apotheken als „lizenziertes Fachgeschäft“ für die Abgabe im Gespräch. Das hat FDP-Justizminister Marco Buschmann vor Kurzem bestätigt.

Wer Cannabis zu Genusszwecken verkaufen will, muss nach den Vorstellungen von Buschmann Kenntnisse über die Droge und damit verbundene Risiken nachweisen. Das von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel sei klar: „Für erwachsene Menschen soll es legal möglich sein, in lizenzierten Geschäften Cannabis zu kaufen“, sagte der Minister der Deutschen Presse-Agentur. Das könnten beispielsweise Apotheken sein, „aber wir werden den Kreis möglicherweise auch weiter ziehen“. Eine Voraussetzung könnte eine „erforderliche Sachkunde des Verkaufspersonals sein“. Dadurch würden die Verkäufer und Verkäuferinnen in die Lage versetzt, „Auskünfte über die Produkte zu erteilen und riskantem Cannabiskonsum, insbesondere bei erkennbar Suchtkranken, entgegenzuwirken“. Die FDP hatte sich von den drei Partnern zuvor am deutlichsten dafür ausgesprochen, dass „Genuss-Cannabis“ über Apotheken abgegeben werden sollte. Im Koalitionsvertrag fand sich letztlich aber die von Buschmann zitierte Formulierung der kontrollierten Abgabe über „lizenzierte Fachgeschäfte“. Einen Ausschluss der Apotheken bedeutet das für die FDP offenkundig nicht.

Start der kontrollierten Abgabe unklar

Auf die Frage, wann mit dem Beginn der kontrollierten Abgabe als Genussmittel zu rechnen sei, antwortete Buschmann: „Bei Änderungen im Betäubungsmittelgesetz ist das Bundesgesundheitsministerium feder­führend. Und für jeden ist im Moment erkennbar, dass das Ministerium und der neue Minister, Karl Lauterbach, jetzt mit der Pandemie-Bekämpfung alle Hände voll zu tun hat.“. |

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