DAZ aktuell

Hoffnung auf Einigung und neue Klagen

Dauerärger um BtM-Gebühr bei täglicher Sichtvergabe

tmb | Die Abrechnung der BtM-­Gebühr bei der Sichtvergabe von Sub­stitutionsmitteln ist seit Jahren umstritten und wird daher häufig retaxiert. Um die Verjährung der Fälle von 2017 zu vermeiden, hat der Hamburger Apothekerverein kurz vor dem Jahreswechsel Klagen gegen acht Krankenkassen ein­gereicht. Die AOK Rheinland/Hamburg hat laut Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, dagegen auf die Verjährung der alten Fälle verzichtet und auch inhaltlich Verhandlungsbereitschaft signalisiert.

Retaxationen bei Rezeptabrechnungen beziehen sich vielfach auf spezielle Einzelfallkonstellationen, die in derselben Apotheke in einem langen Zeitraum vielleicht nur einmal vorkommen. Doch es gibt auch Situationen, die regelmäßig zu Retaxationen führen. Das betrifft insbesondere die Taxierung der BtM-Dokumentationsgebühr bei der täglichen Sichtvergabe im Rahmen einer Substitutionsbehandlung. Dabei geht es vorrangig um Beanstandungen von Rezepten, bei ­denen für die tägliche Dokumentation der jeweiligen Sichtvergabe jeweils die BtM-Gebühr von 4,26 Euro taxiert wird. Einige Krankenkassen vertreten hingegen die Auffassung, dass diese Gebühr auf jedem Rezept nur einmal taxiert werden darf, auch wenn mehrere Vorgänge an verschiedenen Tagen dokumentiert werden müssen.

Bei den Mitgliederversammlungen des Hamburger Apothekervereins am 17. November 2021 und des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein am 30. Oktober 2021 hatte Dr. Thomas Friedrich als Geschäftsführer beider Verbände berichtet, die Beanstandungen zur BtM-Gebühr bildeten 2021 die größte Gruppe der von diesen Verbänden bearbeiteten Retaxationen. Denn die Abrechnung bei täglicher Sichtvergabe sei seit Jahren mit einigen Kassen umstritten (siehe DAZ 2021, Nr. 47, S. 66 ff.). Darum drohten die älteren Fälle bereits zu verfristen. Zum Jahresende 2021 betraf dies die Abrechnungen aus dem Jahr 2017. Friedrich hatte daher im November berichtet, der Hamburger Apothekerverein fordere die Krankenkassen auf, auf die Verjährung zu verzichten.

Gute Aussichten im AOK-Bereich

Die DAZ fragte daher beim Vorsitzenden des Hamburger Apothekervereins, Dr. Jörn Graue, nach, wie sich diese Bemühungen über den Jahreswechsel entwickelt haben. Graue berichtete daraufhin, die AOK Rheinland/Hamburg habe am 20. Dezember 2021 gegenüber dem Hamburger Apothekerverein erklärt, bis zum 30. November 2022 auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Dies beziehe sich auf die Geltendmachung der BtM-Dokumentationsgebühr für im Jahr 2017 in Apotheken durchgeführte und abgerechnete Sichtvergaben, soweit diese nicht bereits verjährt waren. Auch zur inhaltlichen Entwicklung äußerte sich Graue optimistisch, soweit es die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Nordwest in den Verhandlungen mit dem Hamburger Apothekerverein und dem Apothekerverband Schleswig-Holstein betrifft. „Die Verbände sind mit diesen Kassen auf einem guten Weg, eine Regelung im Interesse der Apotheken zu finden“, erklärte Graue gegenüber der DAZ. Das gelte allerdings nicht für alle Kassen. Graue berichtete, dass andere Kassen auf die Forderung nach einem Verjährungsverzicht nicht einmal reagiert hätten. Um die drohende Verjährung zu verhindern, habe der Hamburger Apothekerverein daher noch Ende Dezember beim Sozialgericht Hamburg Klagen gegen acht Krankenkassen eingereicht. Darin fordere der Hamburger Apothekerverein die Zahlung der ausstehenden Vergütungen und wegen der verspäteten Zahlung auch die Erstattung des diesbezüglichen Apothekenabschlages. |

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