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DAZ aktuell
Austauschpflicht abgelehnt
BAH zu Biosimilars
Der G-BA überarbeitet aktuell die Arzneimittel-Richtlinie, um dem per Gesetz ab August vorgegebenen Austausch von Biologika und Biosimilars in den Apotheken einen Rahmen zu geben. Verbände waren aufgerufen, den Entwurf für die Änderung zu kommentieren. Dem sind die Herstellerverbände nun nachgekommen und lehnen das Vorhaben – ebenso wie die ABDA – ab. „Der Richtlinienentwurf ist in seiner Gesamtheit abzulehnen, da er einerseits nicht nur den gesetzlichen Auftrag, Hinweise an die Apotheken zur Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch Apotheken zu geben, nicht erfüllt, sondern auch über diesen Auftrag hinaus weitere Regelungen anstrebt, die über die Regelungskompetenz des G-BA hinausgehen“, schreibt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) in seiner Stellungnahme. Unter anderem hält es der BAH, ähnlich wie die ABDA, für problematisch, dass Biosimilars unter Umständen im Anwendungsgebiet vom Referenzarzneimittel abweichen. Darüber hinaus stößt sich der Verband an der geplanten Vorgabe, dass die Apotheke die Praxis über den Austausch informieren muss. |
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