DAZ aktuell

Austauschpflicht abgelehnt

BAH zu Biosimilars

cm/ral | Dass Apotheken Biologika künftig automatisch gegen Biosimilars austauschen sollen, trifft bei Herstellerverbänden auf wenig Zustimmung. In einer Stellungnahme kritisiert unter anderem der BAH den Gesetzentwurf, der ab August den Austausch vorgibt.
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Der G-BA überarbeitet aktuell die Arzneimittel-Richtlinie, um dem per Gesetz ab August vorgegebenen Austausch von Biologika und Biosimilars in den Apotheken einen Rahmen zu geben. Verbände waren aufgerufen, den Entwurf für die Änderung zu kommentieren. Dem sind die Herstellerverbände nun nachgekommen und lehnen das Vorhaben – ebenso wie die ABDA – ab. „Der Richtlinienentwurf ist in seiner Gesamtheit abzulehnen, da er einerseits nicht nur den gesetz­lichen Auftrag, Hinweise an die Apotheken zur Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch Apotheken zu geben, nicht erfüllt, sondern auch über diesen Auftrag hinaus weitere Regelungen anstrebt, die über die Regelungs­kompetenz des G-BA hinausgehen“, schreibt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) in seiner Stellungnahme. Unter anderem hält es der BAH, ähnlich wie die ABDA, für problematisch, dass Biosimilars unter Umständen im Anwendungsgebiet vom Referenzarzneimittel abweichen. Darüber hinaus stößt sich der Verband an der geplanten Vorgabe, dass die Apotheke die Praxis über den Austausch informieren muss. |

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