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DAZ aktuell
Neuer Retax-Grund?
Fehlende Chargennummer
Eigentlich soll das E-Rezept für Apotheken hinsichtlich Retaxationen sicherer werden. Doch nicht alle Gefahren werden sich wohl bannen lassen. Unter anderem könnten sich Schwierigkeiten aus der Abrechnungsvereinbarung zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband ergeben. Denn die Vertragspartner haben sich darauf geeinigt, dass mit dem Abrechnungsdatensatz auch die Chargennummer des abgegebenen Arzneimittels übermittelt werden muss. Erfasst die Apotheke die Chargennummer, ist sie auf der sicheren Seite. Doch was passiert, wenn der oder die Abgebende vergisst, die Packung aus Securpharm auszubuchen? Und wie verhält es sich, wenn das Zuordnen nicht so einfach ist, zum Beispiel beim Verblistern und in der Heimversorgung? Wäre das Fehlen der Chargenbezeichung im Abrechnungsdatensatz unter Umständen ein neuer Retax-Grund für die Kassen? Das wollte die DAZ vom DAV wissen. Die Antwort: „Hierzu haben wir keine Regelungen getroffen und können auch dem Gesetz keine Sanktionstatbestände entnehmen“. Nach Entwarnung klingt das eher nicht. |
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