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DAZ aktuell
Ein „Quantensprung“ für den Berufsstand
Honorierte pharmazeutische Dienstleistungen kommen im Versorgungsalltag an
Schon seit Anfang des Jahres haben gesetzlich Versicherte bereits Anspruch auf die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen. So ist es im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz festgeschrieben. Doch der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) kamen zu keiner Einigung, was das Dienstleistungspaket und die damit verbundene Vergütung der Apotheken betrifft – letztlich musste die Schiedsstelle eine Entscheidung fällen. Am vergangenen Freitag informierte die ABDA über das Ergebnis des schriftlichen Schiedsspruches.
Fünf Tätigkeiten zum Start
Demnach schafften es drei Leistungen in den Katalog, die die Apothekerseite bei den Verhandlungen eingebracht hatte: Medikationsanalysen, Inhalativa-Schulungen und eine „standardisierte Risikoerfassung“ bei Menschen mit Hypertonie – kurz: Blutdruckmessen. Hinzu kommen laut einem Videostatement von ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zwei Leistungen, die sich die Kassen gewünscht hatten: die enge pharmazeutische Betreuung von Krebskranken mit oraler Tumortherapie sowie von Immunsupprimierten nach einer Organtransplantation.
Apotheken dürfen Leistungen zulasten der GKV auslösen
Overwiening zeigt sich mit dem Ausgang des Ringens um die pharmazeutischen Dienstleistungen zufrieden. „Mit dem Ergebnis des Schiedsverfahrens können wir alles in allem gut leben“, sagte sie in ihrem Videostatement und auf der Delegiertenversammlung ihrer Apothekerkammer Westfalen-Lippe sprach sie sogar von einem Quantensprung, denn Apothekerinnen und Apotheker wurden mit den pharmazeutischen Dienstleistungen erstmals befähigt, einen Versorgungsbedarf bei Patienten zu erkennen und die entsprechende Leistung zulasten der GKV auszulösen und umzusetzen.
Einerseits herrscht also Freude und Erleichterung im Berufsstand, andererseits gibt es auch kritische Töne, so aus der Standesvertretung der Ärzte (S. 19). Der GKV-Spitzenverband wollte sich gegenüber der DAZ bisher noch nicht genauer äußern. Im Vorfeld war zu hören, dass man hier Probleme mit der Entscheidung der Schiedsstelle hat, speziell bei den Preisen. Ob diese so groß sind, dass er klagen wird, ist aber noch offen. Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands bestätigte lediglich, dass der Schiedsspruch heute eingegangen sei. „Wir werden diesen nun prüfen und dann mit den Krankenkassenverbänden das weitere Vorgehen besprechen.“
Doch neben dem standespolitischen Tauziehen gilt es nun für die Apotheken im Land, die pharmazeutischen Dienstleistungen tatsächlich im Versorgungsalltag ankommen lassen. Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Auch die Kammern und Verbände stehen ihren Mitgliedern Rede und Antwort. Die ABDA hat auf ihrer Website einen eigenen Bereich eingerichtet, in dem die offiziellen Leitfäden und Beratungshilfen angeboten werden. Geben Sie bei DAZ.online in das Suchfeld den Webcode C8HU2 und gelangen Sie so direkt zu dem Portal. |
Wie starten Sie in das Zeitalter der Dienstleistungen?
Wir möchten von Ihnen erfahren, welche honorierten, pharmazeutischen Dienstleistungen Sie demnächst in Ihrer Apotheke anbieten werden. Oder sind Sie noch etwas skeptisch und zurückhaltend? Nehmen Sie an unserer Umfrage teil, indem Sie auf DAZ.online in das Suchfeld den Webcode Z5UA7 eingeben.
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