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Erweiterte Medikationsberatung
Patienten mit mindestens fünf Arzneimitteln können profitieren
Die erweiterte Medikationsberatung bei Polypharmazie ist eine von drei pharmazeutischen Dienstleistungen, für die Apotheker eine entsprechende Fortbildung benötigen. Anspruchsberechtigt sind Patientinnen und Patienten in der ambulanten Versorgung mit mindestens fünf verschiedenen Arzneimitteln in der Dauermedikation. Dazu zählen nur Präparate, die systemisch wirken oder inhalativ angewendet werden. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten in Höhe von 90 Euro netto in der Regel einmal jährlich. Sollte die Medikation des Patienten erheblich umgestellt werden (definiert als mindestens drei neue bzw. andere systemisch wirkende Arzneimittel bzw. Inhalativa innerhalb von vier Wochen als Dauermedikation), kann die Abrechnung auch öfter erfolgen. Die Beratung kann sowohl in der Apotheke als auch im häuslichen Umfeld des Patienten erfolgen.
Lösungen für arzneimittelbezogene Probleme
Ziel dieser Dienstleistung ist es, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen. Dabei stehen arzneimittelbezogene Probleme (ABP) im Vordergrund. Sie sollen identifiziert und gelöst bzw. vermieden werden. Dadurch soll die Therapie effektiver und die Anwendung der Arzneimittel verbessert werden. Weiterhin erhofft man sich daraus positive Effekte auf die Therapietreue des Patienten und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten.
Zu Beginn und am Schluss: das Patientengespräch
Die Medikationsberatung beginnt mit einem strukturierten Patientengespräch, in dem alle wesentlichen Informationen gesammelt werden. Dazu gehören alle Arzneimittel, die der Patient zurzeit einnimmt, sowohl die ärztlich verordneten als auch Arzneimittel aus der Selbstmedikation. Diese Erhebung bezeichnet man als Brown-Bag-Review. Darüber hinaus werden verfügbare Daten zu Einnahme und Dosierung z. B. aus Medikationsplänen oder aus Entlass- und Arztbriefen erfasst. Der Patient wird auch zur Anwendung und nach aufgetretenen Nebenwirkungen befragt.
Die erfassten Daten werden hinsichtlich folgender Punkte geprüft:
- Doppelverordnungen
- Interaktionen
- ungeeignete Dosierungen und Anwendungszeitpunkte
- ungeeignete Darreichungsformen
- Anwendungsprobleme
- Nebenwirkungen
- mangelnde Therapietreue
- nicht sachgerechte Lagerung
Arzneimittel aus der Selbstmedikation werden besonders auf folgende Aspekte überprüft:
- Indikation für Selbstmedikation ungeeignet
- Präparate für Indikation ungeeignet
- Über- oder Unterdosierungen
- Kontraindikationen
Ergibt sich ein Handlungsbedarf, können Lösungsvorschläge mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Dazu ist jedoch eine Einverständniserklärung des Patienten notwendig.
Zum Abschluss der Medikationsberatung wird erneut ein Gespräch zwischen Apotheker und Patient geführt. Dabei erhält der Patient einen (elektronischen) Medikationsplan, worüber auch der hauptverordnende Arzt informiert wird. Alle genannten Schritte gehören zu der mit 90 Euro netto vergüteten Gesamtleistung. |
Auf einen Blick
Dienstleistung: erweiterte Medikationsberatung bei Polypharmazie
Anspruch: einmal jährlich für Patienten in der ambulanten Versorgung mit mindestens fünf Arzneimitteln in der Dauertherapie, auch häufiger, wenn die Medikation wesentlich geändert wurde (definiert als mindestens drei neue bzw. andere systemisch wirkende Arzneimittel bzw. Inhalativa innerhalb von vier Wochen als Dauermedikation)
Leistungserbringer: Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechender Fortbildung
Ablauf: Alle Arzneimittel (Rx und Selbstmedikation) sowie Dosierhinweise etc. werden erfasst und die Medikation wird auf arzneimittelbezogene Probleme überprüft. Evtl. werden Lösungen mit dem behandelnden Arzt besprochen. Zum Schluss folgt ein Gespräch mit dem Patienten, der einen (elektronischen) Medikationsplan erhält.
Vergütung: 90 Euro netto pro Jahr
Sonder-PZN: 17716808 bzw. 17716814 bei erheblichen Umstellungen
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