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Arzneimittel und Therapie
Noch eine schwere Hautreaktion
Metamizol-Produktinformationen weisen künftig auf DRESS-Syndrom hin
mab | Mit dem DRESS-Syndrom, das sich durch hohes Fieber, Hautausschlag und Eosinophilie äußert, reiht sich nach dem Steven-Johnson-Syndrom und der toxischen epidermalen Nekrolyse eine dritte schwere, in 10% aller Fälle letale Hautreaktion in das Nebenwirkungsspektrum von Metamizol ein.
Im Rahmen des PSUR-Verfahrens (PSUR: periodic safety update reports) sind dem Pharmakovigilanz-Ausschuss PRAC der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zuletzt vermehrt Spontanmeldungen aufgefallen, die über ein Auftreten des seltenen, aber lebensbedrohlichen DRESS-Syndroms (Drug Rash with Eosinophilia and Systemic Symptoms, Arzneimittelreaktion mit Eosinophilie und systemischen Symptomen) im zeitlichen Zusammenhang mit der Anwendung Metamizol(Novaminsulfon)-haltiger Arzneimittel berichtet haben. Da die Nebenwirkung nach Absetzen verschwand, vermutete der Ausschuss einen kausalen Zusammenhang zwischen der Einnahme des Arzneimittels und den Hauterscheinungen und empfahl daher eine Änderung der Produktinformationen. Nach Prüfung der Empfehlung durch den Koordinationsausschuss sollen daher ab sofort die Fachinformation Metamizol-haltiger Arzneimittel unter 4.4 („Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung“) und 4.8 („Nebenwirkungen“) sowie die Packungsbeilage im Punkt „Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen“ angepasst und so Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe auf mögliche Anzeichen eines DRESS-Syndroms (großflächiger Ausschlag, hohe Körpertemperatur, vergrößerte Lymphknoten sowie Bluteosinophilie und Anstieg der Leberenzyme) sensibilisiert werden. Treten Anzeichen der seltenen Hauterkrankung auf, ist das Metamizol-haltige Arzneimittel sofort abzusetzen und darf nicht erneut angesetzt werden. |
Literatur
Umsetzung des einstimmigen Beschlusses der Koordinierungsgruppe EMA/CMDh/612106/2021 vom 11. November 2021 betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit dem Wirkstoff Metamizol. Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), 7. Juni 2022
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